Das Gleichstellungsgesetz sieht Ausnahmen vor, die Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse befreien. Léonore Porchet, Nationalrätin und Vizepräsidentin von Travail.Suisse, hat heute eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Abschaffung dieser Ausnahmeregelung verlangt.