Verhandlungsresultat Schweiz-Europa: Lohnschutz wird gesichert und modernisiert

Die Sozialpartner haben sich auf ein Paket geeinigt, mit dem das heutige Lohnschutzniveau durch gezielte Massnahmen im Inland gesichert werden kann. Damit werden die Verschlechterungen, welche aus dem Verhandlungsresultat mit der Europäischen Union resultieren, kompensiert. Travail.Suisse steht, gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern, den Kantonen und dem Bundesrat hinter diesem wichtigen innenpolitischen Kompromiss.
Seit dem Abschluss der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz ist klar, dass mit dem neuen Abkommen eine bedeutende Schwächung des Lohnschutzes verbunden wäre. So müsste die Schweiz etwa die Voranmeldefrist für ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmende in die Schweiz schicken, auf vier Arbeitstage verkürzen. Zudem dürfte die Kaution, welche Unternehmen in verschiedenen Branchen hinterlegen müssen, nur noch bei begangenen Verstössen erhoben werden und nicht mehr präventiv. Die EU will zudem, dass die Schweiz die EU-Spesenregelung übernimmt, welche die Anwendung ausländischer Spesenansätze vorsieht, übernimmt. Die Sozialpartner haben deshalb im Inland Massnahmen erarbeitet, mit welchen der Lohnschutz gesichert und modernisiert werden kann.
Zur Sicherung des Lohnschutzes sollen neue Instrumente eingeführt und bestehende Instrumente modernisiert werden. Zudem wurden mit der EU im Vertrag Prinzipien und eine Klausel vereinbart, die eine Verschlechterung des Lohnschutzes durch Dynamisierung verhindert (Non-Regression-Klausel). «Mit den beschlossenen 14 Massnahmen und den Absicherungen aus dem Abkommen mit der EU kann das bisherige Lohnschutzniveau somit gesichert werden», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Als innenpolitische Massnahmen wird etwa das heutige Meldesystems zentralisiert und beschleunigt, sowie seine Effizienz erhöht. Mit einer neuen Haftung für Erstunternehmer im Bauhaupt- und Baunebengewerbe wird die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen präventiv gestärkt. Zudem müssen Unternehmen, die von öffentlichen Bauaufträgen profitieren wollen, in Zukunft zeigen können, dass sie nicht gegen die Bestimmungen von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen, etwa Minimallöhne, verstossen haben. Als weitere Massahmen werden bestehende allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge abgesichert. Sie sind ein zentrales Instrument des Lohnschutzes, weil sie für alle Unternehmen einer Branche verbindliche minimale Löhne und Arbeitsbedingungen festhalten. Durch die Gesetzesanpassung können diese auch weiterhin für alle Unternehmen einer Branche für verbindlich erklärt werden.
Die EU-Spesenregelung, welche eine Anwendung ausländischer Ansätze vorsieht, soll zudem nicht umgesetzt werden. Dafür können mit einer neuen gesetzlichen Regelung und dem mit der EU vereinbarten Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» entsprechende Garantien zugesichert werden. Innenpolitisch besteht zwischen allen Akteuren ein Konsens darüber, dass in der Schweiz inländische Spesen gelten müssen.
Travail.Suisse hat sich in den letzten Jahren für eine Verbesserung des Lohnschutzes stark gemacht. Mit den verabschiedeten 14 Massnahmen resultiert aus langen innenpolitischen Diskussionen ein akzeptabler Kompromiss. Die flankierenden Massnahmen müssen auch in Zukunft ihre Wirkung entfalten können, damit trotz der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union die Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt werden können. Präsident Adrian Wüthrich stellt aber klar: «Die Unterstützung von Travail.Suisse bezieht sich auf das Gesamtpaket von 14 Massnahmen. Damit das Lohnschutzniveau gehalten werden kann, muss es vom Parlament als Gesamtpaket verabschiedet werden.»