Verfassung und Gesetz verbieten Lohndiskriminierung seit mehr als drei Jahrzehnten. Und doch ist sie noch gang und gäbe. Der Bundesrat will nun Massnahmen ergreifen, die dafür sorgen, dass sich in den Unternehmen endlich etwas bewegt. Doch der Radar, den er dazu einsetzen will, ist absolut harmlos! Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, fordert einen griffigen Gesetzesentwurf. Kontrollen und Sanktionen sind unabdingbar, wenn der Radar seinen Zweck wirklich erfüllen soll, nämlich Lohndiskriminierungen zu beseitigen, die auf Kosten der erwerbstätigen Frauen und ihrer Familien gehen.