In der kommenden Session wird das Parlament wiederum viele Geschäfte beraten, die für die Arbeitnehmenden von zentraler Bedeutung sind. Die Haltung von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, zu ausgewählten Geschäften ist im Folgenden kurz zusammengefasst.
Wirtschaftspolitik und Arbeitsmarktpolitik
Nationalrat – Parlamentarische Initiative. Schuldenprävention. Keine Werbung Kleinkredite (10.467): Mit dieser parlamentarischen Initiative soll das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) geändert werden. So sollen aggressive Werbung für Kleinkredite verboten und eine Strafbestimmung bei Missachtung dieses Verbotes erlassen werden. Travail.Suisse begrüsst ein solches Verbot als wichtigen Beitrag zur Schuldenprävention. Damit können insbesondere junge Leute vor Überschuldung geschützt werden. Travail.Suisse empfiehlt dem Nationalrat, in der Differenzbereinigung auf die Linie von Ständerat und Bundesrat einzuschwenken und diese Gesetzesrevision zu verabschieden.
Ständerat – Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG). Änderung (14.040): Mit der Revision sollen die Versicherungen der SERV dauerhaft um die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie und die Refinanzierungsgarantie ergänzt werden. Die Instrumente waren 2009 im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen vorübergehend eingeführt worden. Sie sollen jetzt ins ordentliche Recht überführt werden und so zu einer besseren Liquidität bei den Exporteuren führen. Travail.Suisse ist der Ansicht, dass sich die neueingeführten Instrumente bewährt haben. Diese Revision der Exportrisikoversicherung entspricht einem Bedürfnis der Exportindustrie und kann einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen beisteuern. Travail.Suisse empfiehlt die Anpassungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung zur Annahme.
Ständerat – Motion. Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte (14.3795): Die Motion verlangt vom Bundesrat eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen, um eine Förderung der inländischen Arbeitskräfte zu erreichen. Die Bildungspolitik soll vermehrt auf die Nachfrage nach Arbeitskräften ausgerichtet und das Potenzial von älteren Arbeitnehmenden und Frauen besser ausgeschöpft werden. Travail.Suisse teilt die Einschätzung der Motion, wonach weder die Fachkräfteinitiative des Bundes die Herausforderungen konsequent anpackt, noch die Arbeitgeber die Bereitschaft zeigen, auf freiwilliger Basis zur Förderung der inländischen Arbeitskräfte beizutragen. Aus Sicht von Travail.Suisse ist eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zentral, um die Arbeitsmarktpartizipation der Frauen zu erhöhen. Ältere Arbeitnehmende müssen vor Dequalifizierung geschützt werden, um sie im Arbeitsprozess zu halten. Und im Bereich der Nachholbildung für Erwachsene gibt es ein rasch erschliessbares Potenzial, das qualifiziert und somit ans (Weiter-)Bildungssystem herangeführt werden und einen wichtigen Beitrag zur Minderung des Fachkräftemangels leisten kann. Travail.Suisse empfiehlt diese Motion zur Annahme.
Sozialpolitik
Ständerat – Postulat Maury Pasquier. Ein Kind, eine Zulage (14.3797): Der Bundesrat soll mit dem Postulat beauftragt werden, einen Bericht vorzulegen, in dem die Unklarheiten im geltenden Bundesrecht sowie die Möglichkeiten, dieses zu ändern, untersucht werden. Mit der Änderung soll verhindert werden, dass für ein Kind zwei Familienzulagen bezogen werden können, wenn ein Elternteil bei einer internationalen Organisation in der Schweiz arbeitet. Travail.Suisse empfiehlt das Postulat zur Annahme, um sicherzustellen, dass alle Eltern gleich behandelt werden und eine Zulage pro Kind bezogen werden kann.
Nationalrat – Volksinitiative. Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe (13.085): Die WAK-N beantragt dem Nationalrat dieser Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Travail.Suisse befürwortet dieses Vorgehen und unterstützt die Stossrichtung des Gegenentwurfs. Es werden die Anliegen der Initiative aufgenommen, ohne dass eine Individualbesteuerung von Ehepaaren für die Zukunft ausgeschlossen wird. Zudem wird auf eine Definition des Ehebegriffs in der Bundesverfassung verzichtet.
Nationalrat – Volksinitiative. Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform) (13.107): Die Volksinitiative will Nachlässe, die höher als zwei Millionen Franken betragen, besteuern. Zuwendungen an die Ehepartner/registrierte Partner sind steuerfrei. Zudem werden erhebliche Erleichterungen gewährt, wenn zum Nachlass ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb gehört. Dank der hohen Freibeträge bleibt der Mittelstand steuerfrei. Travail.Suisse erachtet die Initiative als wichtigen Beitrag zur Solidarität der Generationen. Gleichzeitig würde die Annahme der Initiative den für gewisse Kantone ruinösen Steuerwettbewerb durchbrechen. Da ein Drittel der Einnahmen an die Kantone ginge, würden diese gar direkt gestärkt. Im Weiteren sollten auch liberal denkende Menschen die Initiative befürworten, stärkt eine Besteuerung des Nachlasses doch die Idee des Leistungsprinzips und der Chancengleichheit. Für die AHV würde sich der Beitrag von geschätzten jährlichen zwei Milliarden Franken durch die Erbschaftssteuer positiv auswirken, da sich die künftige Finanzierungslücke, die in der Altersreform 2020 durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer geschlossen werden soll, substanziell verringert. Ein Beitrag der Erbschaftssteuer zur AHV ist umso wichtiger, als dass der Bundesrat die ursprünglich vorgesehenen zusätzlichen zwei Mehrwertsteuerprozent in der Altersreform 2020 nach der Vernehmlassung bereits auf 1.5 Prozent gekürzt hat.
Gleichstellungspolitik
Ständerat – Motion Häberli-Koller – Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte (14.3795): Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar fordert die Motionärin wirksame Massnahmen: gesetzliche Anpassungen, welche die Beschäftigung von weiblichen und älteren Arbeitskräften fördern und eine Bildungspolitik, die so gesteuert wird, dass Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu einem möglichst geringen Arbeitskräftemangel führen. Die Thurgauer CVP-Vertreterin ist der Ansicht, dass die Fachkräfteinitiative (FKI) keine konkreten Massnahmen enthält und man nicht von der Wirtschaft erwarten könne, dass sie die notwendigen Anstrengungen unternimmt.
Travail.Suisse unterstützt diese Motion, die den Bundesrat verpflichtet, den guten Absichten auch konkrete Taten folgen zu lassen. In einem ersten Schritt muss jedoch analysiert werden, was Frauen davon abhält, sich stärker am Arbeitsmarkt zu engagieren (fehlende Betreuungsstrukturen für Kinder und ältere Angehörige, Kosten dieser staatlichen oder privaten Leistungen, Auswirkungen einer höheren Beschäftigung auf das verfügbare Einkommen, Arbeitszeitmodelle für Frauen und Männer, Rollenverteilung bei der Familien- und Hausarbeit usw.). Allenfalls wäre für ein wirksameres Massnahmenpaket zu erwägen, dass Unternehmen sanktioniert werden, die Frauen aufgrund einer Mutterschaft entlassen oder keine Personen über 50 anstellen, weil sie diese für zu alt halten.
Bildungspolitik
Nationalrat/Ständerat – Stipendieninitiative und Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes (13.058): Zur Diskussion steht, ob der Artikel 15 der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (minimale Höchstansätze) auch als Kriterium für die Gewährung von Beiträgen des Bundes an die Kantone gelten soll. Auf Artikel 15 könnte man allenfalls verzichten, wenn der Bund die Höhe der Beiträge an den effektiven Kosten berechnen würde, denn dann würden die Kantone gleich behandelt – unabhängig von ihren Ansätzen. Angesichts der Tatsache aber, dass nach Artikel 5 des Ausbildungsbeitragsgesetzes sich die Höhe der Beiträge nach der Wohnbevölkerung bemisst, drängen sich minimale Höchstansätze auf. Dies vor allem deshalb, weil das Studieren in einer Universitätsstadt für alle Studierenden gleich teuer ist und es deshalb unverständlich ist, dass die Studierenden im Stipendienbereich finanziell ungleich behandelt werden, obschon jeder Kanton vom Bund pro Kopf gleich viel erhält.
Ständerat – Motion Fetz. Fonds für Qualifizierungsinitiative in der beruflichen Grundbildung von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (14.3927): Gemäss Travail.Suisse beinhaltet diese Motion ein wichtiges Investitionsprogramm. Es nimmt die bildungspolitische Diskussion der letzten zwei, drei Jahre um die Berufsbildung für Erwachsene auf und legt sowohl die finanzielle wie die auch die strukturelle Basis fest. Die Stärkung der Berufsbildung für Erwachsene ist sowohl aus Sicht des Arbeitsmarktes (bessere Arbeitsmarktbefähigung), der Demografie (Bekämpfung des Fachkräftemangel) wie auch der Sozialversicherungen (Entlastung der Sozialversicherungen) absolut notwendig.
Ständerat – Postulat WBK. Anreizprogramm für einen Umbau der Karrierestrukturen an Schweizer Hochschulen (14.4006): Travail.Suisse unterstützt dieses Postulat. Die geeignete und verbesserte Nachwuchsförderung an Universitäten ist eine der wichtigsten Massnahmen zur Sicherung der zukünftigen Qualität an universitären Hochschulen. Für eine stärkere Profilierung der Hochschultypen ist allerdings im Hinblick auf BFI-Botschaft 2017-20 nicht nur die Nachwuchsförderung an Universitäten zu thematisieren, sondern auch die Frage, wie die Fachhochschulen zu geeigneten Lehrkräften kommen, die sowohl in der Forschung wie auch in der Praxis verwurzelt sind.
Energiepolitik / wirtschaftliche Nachhaltigkeit
Nationalrat – Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie. Volksinitiative (13.074): Travail.Suisse hat den Entwurf des Bundesrats insgesamt begrüsst, da er einen Atomausstieg mit Förderung der erneuerbaren Energie vorsieht, was auch zur Innovationsförderung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt. Die UREK des Nationalrats hat an den wesentlichen Bestimmungen des Entwurfs festgehalten, was zu begrüssen ist. Travail.Suisse ist jedoch der Ansicht, dass eine Betriebsbeschränkung der fünf bestehenden Atomkraftwerke notwendig ist, wie es die Atomausstiegsinitiative verlangt. Dies würde für mehr Berechenbarkeit sorgen und es ermöglichen, die erforderlichen Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz, Entwicklung erneuerbarer Energien und Umbau des Stromnetzes besser zu planen.
Die Energiestrategie 2050 müsste ehrgeizigere Ziele für die Entwicklung der erneuerbaren Energien und insbesondere für die Solarenergie festlegen, damit die Schweiz die führenden Länder im Cleantech-Bereich wieder einholen kann. Zwei Grundelemente des bundesrätlichen Entwurfs sind Voraussetzung für eine zukunftsträchtige Energie- und Klimastrategie und müssen deshalb beibehalten werden: die Mittel für die energetische Gebäudesanierung und für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Es ist erfreulich, dass eine Mehrheit der UREK den Vorschlägen des Bundesrats in diesen Punkten gefolgt ist.
Bedauerlich ist hingegen, dass die UREK im Elektrizitätsbereich die Bestimmungen gestrichen hat, die den Stromlieferanten Anreize bieten würden, Verbrauchsziele festzulegen. Denn gerade der Stromverbrauch ist am schwierigsten zu reduzieren, vor allem weil immer mehr elektronische Geräte verwendet werden. Deshalb ist zu hoffen, dass das Plenum dieses falsche Signal korrigieren wird. Betreffend Wasserkraft ist der Vorschlag der UREK, die Obergrenze von 10 MW für Investitionsbeiträge aufzuheben, akzeptabel. Diese Massnahme ist sinnvoll, um die Wasserkraftproduktion deutlich auszuweiten, wie dies die Energiestrategie 2050 vorsieht.
Ständerat – Pa Iv. UREK-N Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie. Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung (13.467): Im Stromversorgungsgesetz (StromVG) muss eine Lücke geschlossen und die aktuelle Praxis rechtlich verankert werden. Travail.Suisse befürwortet diese Änderung, die gewährleistet, dass die Bilanzgruppen die Kosten für die Ausgleichsenergie tragen. Es ist wichtig, diese rechtliche Unsicherheit zu beseitigen, da es um die Versorgungssicherheit geht.
Ständerat – Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (14.019): Es ist bedauerlich, wie der Ständerat bisher den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats behandelt hat. Unter dem Druck der Wirtschaftskreise hätte er sogar beinahe ein Nichteintreten beschlossen. Das Dossier wurde an die Kommission zurückgeschickt. Die Version des Entwurfs, den diese nun vorgelegt hat, ist stark verwässert. Es ist bedauerlich, dass diese lediglich die im Inland verursachte Umweltbelastung reduzieren will, nicht aber jene im Ausland, wie dies der bundesrätliche Entwurf zurecht vorsah, denn die Hälfte der Umweltbelastung im Zusammenhang mit dem Schweizer Konsum fällt im Ausland an. Die Wirtschaft müsste einsehen, dass sie mittelfristig im Hinblick auf ihre Enwicklung selber ein grosses Interesse daran hat, die Ressourcen zu schonen. Wenn die Unternehmen ihren Ressourcenverbrauch stärker reduzieren, können sie zudem Einsparungen erzielen und sich auf dem internationalen Markt besser positionieren, indem sie ihre Nachhaltigkeit als Verkaufsargument nutzen, das ihnen einen Wettbewerbsvorteil bringt. Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat mehr Bewusstsein für eine nachhaltige Wirtschaft zeigt und er die vom Ständerat eingeschlagene falsche Richtung korrigiert. Weil ausserdem nicht nur der Konsum, sondern auch die Produktionsverfahren zentral für eine nachhaltige Wirtschaft sind, müssen bei den übergreifenden Instrumenten zur Umsetzung auch die Sozialpartner erwähnt werden, insbesondere die Beteiligung und Ausbildung des Personals mit dem Ziel, die Ressourcenbewirtschaftung im Unternehmen zu verbessern.
Migrations- und Integrationspolitik
Ständerat – Motion Nationalrat (Fraktion V). Berufslehre für illegal Anwesende nicht mittels Verordnung durchschmuggeln (12.3515): Das Ausländergesetz (AuG) enthält in Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b die gesetzliche Grundlage, um den Aufenthalt von Personen (Sans-Papiers) ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu legalisieren. In welchen konkreten Situationen eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls oder wichtiger öffentlicher Interessen erteilt werden kann, regelt jedoch die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; Artikel 29 bis 32). Wenn im Gesetz die Bedingung für eine Lehre für Sans-Papiers verankert würde, müsste dies auch für alle anderen in der der Verordnung vorgesehenen Situationen geschehen, was der aktuellen Praxis widerspricht. Deshalb ist es logisch, diese Motion abzulehnen.
Das Problem liegt woanders: Bisher wagten es nur einige wenige jugendliche Sans-Papiers, eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, die auf die Lehrzeit beschränkt ist. In Prognosen war von mehreren hundert Jugendlichen pro Jahr ausgegangen worden. Deshalb müssen die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung nochmals geprüft und so angepasst werden, dass in der Praxis Sans-Papiers, welche die Bedingungen für eine Lehre erfüllen, diese absolvieren können, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Angehörigen oder Familien ausgewiesen werden.
Weil die Motion vom Nationalrat entgegen der Empfehlung des Bundesrats knapp angenommen wurde, ist es wichtig, dass der Ständerat sie klar zurückweist.
Steuer- und Finanzpolitik
Ständerat – Interpellation Levrat. Einheitliche nationale Standards für Steuer-Rulings (14.3916): Diese parlamentarische Initiative ist insofern sinnvoll, als sie Transparenz zu sogenannten Rulings, also steuerlichen Vorbescheiden, schafft. Im heutigen Umfeld, in dem es für die Schweiz sehr wichtig geworden ist, Steuerpraktiken zu beseitigen, die international nicht mehr akzeptiert werden (kantonale Steuerstatus), ist eine Überprüfung der Konformität bestehender Steuer-Rulings als sinnvoller Schritt für eine höhere Akzeptanz des Schweizer Finanzplatzes zu sehen.
Ständerat – Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2016-2019 (14.066): In seiner Botschaft sieht der Bundesrat vor, den Grundbeitrag an den Ressourcenausgleich im Zeitraum 2016 bis 2019 zu reduzieren. Travail.Suisse äusserte sich in der Vernehmlassungsantwort gegen diese Reduktion und unterstützt deshalb die Position der Finanzkommission des Ständerats, die mehrheitlich an den bestehenden Beiträgen festhalten will. Hingegen muss im Rahmen des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs die bestehende 50%-/50%-Aufteilung zugunsten der soziodemografischen Lasten abgeändert werden, um den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen.