Auch im Jahr 2013 haben die Lebensversicherer fast 700 Mio. Franken als Gewinn aus der 2. Säule abgeführt. Gleichzeitig wehren sie sich mit Händen und Füssen dagegen, mit einer höheren Legal Quote und damit einer Beschränkung ihrer Gewinne einen Beitrag zur langfristigen finanziellen Sicherheit der beruflichen Vorsorge zu leisten. Für Travail.Suisse widerspricht das der immer wieder geforderten Opfersymmetrie. Damit gefährden die Lebensversicherer die ganze Reform der Altersvorsorge.
Noch in diesem Jahr wird der Bundesrat die Botschaft zur Altersvorsorge 2020 zuhanden des Parlaments verabschieden. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 150‘000 Arbeitnehmenden, erwartet, dass der Bundesrat in dieser Botschaft auch im Hinblick auf die viel zu hohen Gewinne der Lebensversicherer Nägel mit Köpfen macht.
Anpassung des Umwandlungssatzes kein Tabu
Travail.Suisse hat schon öfters klar gemacht, dass eine Anpassung des Umwandlungssatzes kein Tabu ist, wenn dabei folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Rentenhöhe erhalten: Eine Senkung des Umwandlungssatzes ist nur akzeptabel, wenn mit geeigneten Ausgleichsmassnahmen die Rentenhöhe kurz- und langfristig gesichert wird. Mit den Vorschlägen des Bundesrates aus der Vernehmlassung ist diese Bedingung recht gut erfüllt.
2. Umwandlungssatz gehört ins Gesetz: Der Umwandlungssatz ist der zentrale Faktor für die Höhe der Renten in der beruflichen Vorsorge. Die Rentenhöhe ist sozialpolitisch von solch grosser Bedeutung, dass eine demokratische Legitimation durch einen referendumsfähigen Parlamentsbeschluss alleweil gerechtfertigt ist. Auch in diesem Punkte erfüllen die Vorschläge der Vernehmlassung unsere Bedingungen für eine Anpassung des Umwandlungssatzes.
3. Opfersymmetrie herstellen: Die Sicherung der Rentenhöhe kostet etwas. Gemäss den bisherigen Vorschlägen leisten die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber ihren Anteil durch höhere Beiträge. Für Travail.Suisse ist klar, dass dies in einer ausgewogenen Vorlage auch für die Lebensversicherer zu gelten hat.
Keine Opfersymmetrie ohne Einbezug der Lebensversicherer
Gerade hinsichtlich der Opfersymmetrie steht die Altersvorsorge 2020 offenbar im Bundesrat noch auf der Kippe. Bereits klar ist, dass gemäss Botschaft die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber mit höheren Beiträgen langfristig ungefähr 2.5 Milliarden Franken zum Erhalt des Rentenniveaus beitragen sollen. In Bezug auf die Beschränkung der Gewinne der Lebensversicherer herrscht jedoch Funkstille. Offenbar sind sogar die zögerlichen Vorschläge, die in der Vernehmlassung vorgelegt wurden, im Bundesrat noch höchst umstritten.
Das ist angesichts der Gewinne der Lebensversicherer sachlich nicht nachvollziehbar. Seit 2005 haben die Lebensversicherer sage und schreibe mehr als 4 Milliarden Franken Gewinn aus der 2. Säule abgeführt. Das sind pro Jahr 600 bis 700 Millionen Franken, die nicht für die Finanzierung der Renten zur Verfügung stehen. Wenn nun eine Reform ansteht, in der die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber zwecks langfristiger Sicherung der Rentenhöhe zu höheren Beitragen verpflichtet werden, dann müssen auch die Lebensversicherer durch eine Beschränkung ihrer Gewinne zu dieser Opfersymmetrie beitragen. Alles andere steht völlig schief in der Landschaft.
Und falls die Lebensversicherer nicht bereit sein sollten, das Geschäft der 2. Säule ohne diese hohen Gewinne weiterzuführen, dann sollen sie es bleiben lassen. Eine Sozialversicherung ist schliesslich nicht dazu da, einer ganzen Branche zu garantierten Gewinnen von jährlich mehreren Hundert Millionen Franken zu verhelfen.
Gesamtbundesrat ist gefordert – Abzocke muss beendet werden
In dieser Ausgangslage ist der Bundesrat gefordert. Er muss Massnahmen vorlegen, die die Abzocke der 2. Säule durch die Lebensversicherer beenden. Für Travail.Suisse sind dazu die beiden folgenden Massnahmen nötig:
• Erstens sind die Prämien für Invalidität und Tod, die sogenannten Risikoprämien, heute viel zu hoch und übersteigen die ausgerichteten Leistungen bei weitem. Ein beträchtlicher Teil der heutigen Gewinne resultiert aus diesen viel zu hohen Risikoprämien. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er die Risikoprämien auf maximal 120 Prozent der ausgerichteten Leistungen beschränkt.
• Zweitens ist der Anteil des Ertrags, den die Lebensversicherer an die Arbeitnehmenden ausschütten müssen (Legal Quote), zu tief. Travail.Suisse erwartet vom Bundesrat eine deutliche Erhöhung der Legal Quote auf mindestens 95 Prozent.
Mit diesen beiden Massnahmen kann der Bundesrat jene Opfersymmetrie herbeiführen, die für die Akzeptanz der gesamten Vorlage zentral ist. Denn eines ist aus unserer Sicht klar: Es wird für uns nicht möglich sein, unsere Basis davon zu überzeugen, dass sie als Arbeitnehmende für die gleiche Rente mehr einbezahlen müssen, während die Lebensversicherer Jahr für Jahr garantierte Gewinne in der Höhe von 600 bis 700 Millionen Franken kassieren dürfen. Ohne eine wirkungsvolle Beschränkung dieser überhöhten Gewinne wird es Travail.Suisse nicht möglich sein, die Reform mitzutragen.