Die heute vom Bundesrat vorgestellte eingliederungsorientierte Rentenrevision ist gut gemeint, aber realitätsfern. Die über 15’000 Vollzeitstellen, welche für die Wiedereingliederung heutiger Rentenbezüger/innen geschaffen werden müssten, fehlen. Sie können nur mit einer Verpflichtung der Arbeitgeberseite, Jobs für heutige IV-Bezüger/innen anzubieten, entstehen. Wer keine oder zuwenig Behinderte anstellt, soll eine zweckgebundene Abgabe zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für Behinderte leisten.