Das Hauptziel des Arbeitsgesetzes (ArG) und seiner Verordnungen ist der Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmenden vor Schädigungen infolge der beruflichen Tätigkeit. Mobbing oder psychologische Belästigung am Arbeitsplatz gehört zu den zunehmenden psychosozialen Risiken, die hohe Kosten für die Gesellschaft verursachen. Doch momentan gibt es keine gesetzliche Definition dieses Begriffs, die einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden begünstigen würde. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, spricht sich daher – wie die Motion «Gesundheit am Arbeitsplatz. Es ist an der Zeit, gegen Mobbing vorzugehen» – dafür aus, die rechtliche Lage zu klären.