Der Bundesrat will die Invalidenversicherung kostenneutral weiterentwickeln. Das gegenwärtige Parlament neigt zum Sparen à tout prix. Für Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist klar, dass es für bessere Eingliederungschancen für Menschen mit Behinderung verbindliche Ziele und Investitionen braucht.
Eine Schlüsselrolle kann eine verbindliche Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bund und Sozialpartnern spielen. Die Umstellung auf ein nur teilweise stufenloses Rentensystem gefährdet hingegen die ganze Revision. Wenn schon ein stufenloses Rentensystem, dann aber richtig – mit einer IV-Rente ab 10 Prozent Invaliditätsgrad wie bei der Unfallversicherung.
Berufliche Eingliederung soll weiter gefördert werden
Vieles an den Vorschlägen des Bundesrates zur neuen IV-Revision tönt gut. So unterstützt Travail.Suisse, dass der Bundesrat die berufliche Eingliederung weiter fördern will, etwa mit dem Ausbau der Unterstützungsmassnahmen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und für junge Menschen. Travail.Suisse begrüsst namentlich den Ausbau der eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung und die flexiblere Ausgestaltung der Integrationsmassnahmen. Das dient insbesondere jungen Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, den Eintritt ins Berufsleben gut zu meistern.
Es braucht verbindliches Engagement aller Beteiligten
Damit Eingliederung gelingt, braucht es mehr als zusätzliche Kompetenzen für die IV-Stellen. Es liegt im Interesse aller Akteure, das Arbeitsmarktpotenzial von Menschen mit einer Behinderung besser zu nutzen. Auch die Arbeitgeberseite beteuert dies gerne. Sie führt Projekte für die Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung, so zum Beispiel Compasso. Von der Arbeitnehmendenseite macht sich Travail.Suisse für die Integration von Menschen mit einer Behinderung über Gesamtarbeitsverträge stark.1 Wenn wir als Gesellschaft bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung vorwärts kommen wollen, ist es an der Zeit, dass das Engagement über den Projektstatus hinauskommt und verbindlich wird.
Gemeinsames Commitment der Sozialpartner zur Eingliederung notwendig
Die IV-Revision sieht vor, dass eine Grundlage für eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bund und den Dachverbänden der Arbeitswelt geschaffen werden soll. Allerdings wird im Rahmen dieser Vereinbarung nur von gemeinsamen Grundlagen und der Klärung der Zuständigkeiten gesprochen. Das ist zu wenig. Es braucht ein gemeinsames Commitment der Sozialpartner und des Bundes mit quantitativen und messbaren Zielen. Es geht in dieser Revision um junge Menschen. Deshalb kann bei diesem Commitment auf die Erfahrungen im Bereich „Nahtstelle 1“ (Übergang von der Schule in den Beruf) und des Lehrstellenmarkts zurückgegriffen werden. Auch dort spielen die Arbeitgeber eine zentrale Rolle. Travail.Suisse erwartet von den Arbeitgebern auch im Bereich der Menschen mit einer Behinderung ein verbindliches Bekenntnis.
Die Verpflichtung zu einem gemeinsamen, messbaren Ziel würde den Bemühungen der einzelnen Branchen mehr Schub geben. So könnten quantitative Ziele auch für verschiedene Branchen definiert werden. Branchen, die sich im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags verbindlich für die Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung einsetzen, sollten im Gegenzug stärkere Unterstützung von der IV – z.B. im Rahmen der Frühintervention oder der Begleitung und Beratung, aber auch Unterstützung finanzieller Art für den Aufbau und die Durchführung von Best Practice-Konzepten – erhalten. Dieser Weg wird der komplexen Situation der Betroffenen weitaus besser gerecht als die populistische Forderung „keine IV-Rente vor 30“, welche die Arbeitgeberverbände ständig propagieren. Aber auch wenn das Parlament eine solche Forderung aufnimmt, braucht es für die jungen Menschen umso mehr ein verpflichtendes Engagement der Arbeitgeber, das weiter geht als ein paar Projekte anzustossen. Die Arbeitgeber tun also gut daran, sich mehr Selbstverpflichtung aufzuerlegen. Sonst wird früher oder später wieder über Quoten diskutiert werden müssen.
Stufenloses Rentensystem: Wenn schon, dann richtig
Der Bundesrat schlägt vor, das bereits in der IV 6b gescheiterte, teilweise stufenlose Rentensystem wieder einzuführen. Anstelle der heutigen Viertels-, halben, Dreiviertels- und ganzen Renten soll die Rente grundsätzlich dem IV-Grad entsprechen. Dies allerdings erst ab einem IV-Grad von 50 Prozent. Die Eintrittsschwelle von 40 Prozent IV-Grad soll zudem weiter bestehen bleiben. Ab 70 Prozent IV-Grad soll es nach dem Willen des Bundesrates weiterhin eine ganze Rente geben. Nüchtern betrachtet ist dies kein stufenloses Rentensystem. Der Bundesrat erhofft sich bessere Erwerbsanreize. Das tönt theoretisch gut, trifft aber die Realität schlecht: Im Fall der IV spielen oft andere Faktoren als nur Erwerbsanreize eine Rolle. So haben z.B. heute IV-Rentner/innen mit einem IV-Grad von 70 Prozent Anrecht auf eine ganze Rente. Dies auch, wenn sie die restliche Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent in den Arbeitsmarkt einbringen. Ein maximaler Erwerbsanreiz also, der jedoch auf Grund der fehlenden Arbeitsstellen sehr selten umgesetzt werden kann. Der limitierende Faktor sind die fehlenden Arbeitsplätze. Das neutralisiert das Anreizsystem. In den oberen Invaliditätsbereichen spielen deshalb diese theoretischen ökonomischen Mechanismen kaum.
Verkehrte Anreize mit Eintrittsschwelle
Bei den tieferen Invaliditätsgraden, dort wo Anreize noch eher spielen könnten, sind diese mit der Beibehaltung der Eintrittsschwelle eines Invaliditätsgrades von 40 Prozent gerade verkehrt gesetzt. Denn der Anreiz, seine Resterwerbsfähigkeit auf über 60 Prozent zu steigern und damit seinen Invaliditätsgrad unter 40 Prozent zu drücken, ist negativ. Dies weil damit der Anspruch auf eine IV-Rente vollständig wegfällt. Dies mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen. Dabei wären es – wenn überhaupt – gerade diese Personen, die noch über eine beträchtliche Resterwerbsfähigkeit verfügen, welche auf Anreize reagieren könnten. Demzufolge müsste – wenn schon – ein echt stufenloses Rentensystem eingeführt werden nach dem Vorbild der Unfallversicherung. Dort gibt es bereits ab einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent eine entsprechende Teilrente. Der Anreiz für UV-Rentner/innen, ihre Resterwerbsfähigkeit zu steigern, ist damit weit höher, weil die Rente damit nicht einfach wegfällt.
Travail.Suisse ist auch aus politischen Erwägungen heraus sehr skeptisch gegenüber einem teilweise stufenlosen Rentensystem. Die Änderung war einer der Gründe, warum die IV-Revision 6b gescheitert ist. Nun wird damit erneut ein Scheitern riskiert, ohne dass mit dem neuen System die wesentlichen Schwachstellen des heutigen Systems beseitigt würden. Travail.Suisse macht sich deshalb für ein stärker stufenloses Rentensystem bei einem Invaliditätsgrad zwischen 10 und 70 Prozent stark.
Sparvorlage liegt nicht drin
Die bürgerlich dominierte Sozialkommission des Nationalrats hat sich schon daran gemacht, aus der neuesten IV-Revision eine Sparvorlage zu machen. So will sie Kinderrenten und Reisekosten kürzen. Zudem prüft sie eine Regelung, welche es verbieten soll, Renten an unter 30-jährige Personen zu sprechen. Es würde auch nicht verwundern, wenn im Rahmen des neuen Rentensystems eine ganze Rente erst ab einem IV-Grad von 80 Prozent festgesetzt würde. All dies lehnt Travail.Suisse vehement ab. Die Sparzitrone ist bei der IV ausgepresst, soll die IV ihre existenzsichernde Aufgabe weiterhin auch nur annähernd erfüllen können. Travail.Suisse wird die IV-Revision in diesem Sinne kritisch begleiten.
_____
fn. 1 Travail.Suisse: „Über Gesamtarbeitsverträge die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern“, Bern 2018. Web: http://www.travailsuisse.ch/themen/arbeit/gav_und_mmb