Die stetige Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmenden ist ein zentraler Faktor für intakte Chancen auf dem Arbeitsmarkt und für die Arbeitsmarktfähigkeit. Die Verantwortung dafür liegt in der Schweiz vor allem beim Individuum. Gerade Arbeitnehmende mit tiefen Qualifikationen werden durch die Arbeitgeber zu wenig gefördert. Ein neuer Bericht zeigt: Auch die Arbeitslosenversicherung zieht sich aus der Verantwortung. Mit dieser Haltung wird es schwierig, die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern.
Lebenslanges Lernen, Weiterbildungen und Höherqualifizierung sind Schlagworte, wenn es um den Erhalt der Chancen auf dem Arbeitsmarkt geht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr gesamtes Erwerbsleben beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, werden immer seltener, überhaupt nehmen gradlinige Erwerbs- und Karriereverläufe ab. Für die Arbeitnehmenden bedeutet das grosse Anforderungen, zum Beispiel an ihre Mobilität. Die grundsätzliche Herausforderung ist es, die Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten, so dass man mit intakten Chancen eine 40-jährige Erwerbstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt in Angriff nehmen kann.
Investiert wird vorwiegend in das Kader
Schlechtere Chancen durch geringe Förderung der Weiterbildung von tiefer qualifizierten Arbeitnehmenden manifestieren sich in den Arbeitslosenstatistiken: Während Personen ohne Abschluss auf Sekundarstufe II weniger als 15 Prozent aller Erwerbstätigen in der Schweiz ausmachen, stellt diese Personengruppe beinahe 30 Prozent aller registrierten Arbeitslosen.
Herausforderung für die Arbeitslosenversicherung
Im Rahmen der Fachkräfteinitiative hat der Bundesrat dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF den Auftrag erteilt, die Möglichkeiten der arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung bei strukturell bedingter beruflicher Umorientierung abzuklären. Dieser Bericht1 liegt jetzt vor. Er macht deutlich, „dass die berufliche Weiterbildung und Umorientierung von Stellensuchenden grundsätzlich nicht Aufgabe der ALV ist“, (S.11). Damit folgt das WBF der momentan verwaltungsintern weit verbreitete Auffassung, wonach der primäre Zweck der ALV in der raschen (Re)Integration arbeitsloser Personen in den Arbeitsmarkt besteht. Leider geht vergessen, dass im Zweckartikel des AVIG (Art. 1 Abs. 2) die dauerhafte Eingliederung und die Vermeidung von Arbeitslosigkeit explizit als primäre Aufgaben erwähnt sind.
Dass Bildungsmassnahmen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung ein Mauerblümchendasein fristen und von den Kantonen kaum genutzt werden, zeigt sich deutlich bei den finanziellen Relationen: So wurden 2016 für Ausbildungszuschüsse keine 20 Millionen Franken gesprochen; weniger als für Schlechtwetter- (23.9 Millionen Franken) oder Insolvenzentschädigungen (35.9 Millionen Franken). Auch im Vergleich zu den über 5.5 Milliarden Franken ausbezahlten Arbeitslosenentschädigungen sind die Ausbildungszuschüsse nicht der Rede wert. In der Praxis der Kantone werden Bildungsmassnahmen höchstens für schwer vermittelbare Versicherte oder Nachholbildungen eingesetzt, nicht aber für Weiterbildungen oder Höherqualifizierungen mit Fokus auf den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit. Der Bericht des WBF hält sich sehr eng an die gesetzlichen Rahmenbedingungen und geltende Praxis und verpasst so die Chance zu zeigen, welche Möglichkeiten sich durch die Arbeitslosenversicherung bieten und welche Herausforderungen auf sie zukommen. Denn eines ist klar: Der fortschreitende Prozess der Digitalisierung wird die Frage nach dem Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit akzentuieren. Bei beschleunigtem Strukturwandel und zunehmend fragmentierteren und kurzlebigeren Arbeitsverhältnissen steigen auch die Anforderungen an Mobilität und Flexibilität für die Arbeitnehmenden. Dabei kommt der Weiterbildung die zentrale Funktion zu, die Chancen auf eine erfolgreiche und nachhaltige Arbeitsmarktpartizipation langfristig zu maximieren.
Um diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern, braucht es neben der Bereitschaft der Arbeitnehmenden zu lebenslangem Lernen und der stärkeren Beteiligung der Arbeitgeber an den Weiterbildungsinvestitionen auch eine stärkere Unterstützung durch die öffentlichen Hand – zum Beispiel über die Arbeitslosenversicherung.
_____
fn. 1WBF. Einsatz von arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung bei strukturell bedingten beruflichen Umorientierungen.