Obwohl noch nicht bekannt ist, wie die 5. IV-Revision und die Revision 6a wirkt, hat die Sozialkommission des Nationalrates beschlossen, die Rentenkürzungsvorlage 6b in Angriff zu nehmen. Das ist unseriös. Damit begibt sich das Parlament auf einen Blindflug. Bevor massive Einschnitte beschlossen werden, müssen die beiden vorhergehenden und im Falle von 6a erst gerade angelaufenen Revisionen evaluiert werden. Die gegenwärtigen Projektionen zeigen: Wird die Energie in eine gelungene Umsetzung der Revision 6a und in die darin vorgesehenen Wiedereingliederungen investiert, so braucht es keine Revision 6b.