Die Sozialkommission des Nationalrates hat Beratung zur IV-Revision 6b abgeschlossen. Sie geht weitgehend ohne Rücksicht auf die Betroffenen vor und schreckt auch vor der Kürzung von laufenden Renten nicht zurück. Sie schiesst gar über die bereits harten Massnahmen des Bundesrates hinaus. Für Travail.Suisse ist eine solche Revision unhaltbar, umso mehr als die IV auch ohne 6 b auf einem guten Weg der Genesung ist.
Heute Nachmittag wurden die Ergebnisse der Beratungen der nationalrätlichen Sozialkommission präsentiert. Die Bilanz ist erschreckend:
Neues Rentensystem als Deckmantel für Rentenkürzungen
Unter dem Vorwand eines neuen, teilweise linearen Rentensystems sollen Rentenkürzungen vorgenommen werden. Besonders Menschen mit einer starken Behinderung (IV-Grad ab 60 Prozent) werden so drastische Rentenkürzungen hinnehmen müssen. Es ist klar, dass mit dieser Entscheidung nicht ein Systemwechsel und eine verbesserte Eingliederung im Vordergrund steht, sondern plumpes Sparen auf dem Buckel der Betroffenen. Die Sozialkommission schreckt auch vor der Kürzung von laufenden Renten nicht zurück. Das ist ein Tabubruch. Damit soll wohl den Rentenkürzungen auch in andern Sozialversicherungen (z.B. Altersvorsorge) der Weg geebnet werden.
Laufende Renten kürzen für eine wenig schnellere Entschuldung der IV
Nebst der Hiobsbotschaft für die Betroffenen stellt diese Entscheidung auch das Vertrauen in die ganze IV und das Sozialversicherungssystem in Frage. Die Rechtssicherheit der Betroffenen spielt offenbar eine untergeordnete Rolle.Besonders unhaltbar sind diese Massnahmen, weil die IV auch ohne die Revision 6b entschuldet werden kann. Sie ist auf gutem Weg dazu. Einzig für eine 3-4 Jahre schnellere Entschuldung der IV werden drastische Tabubrüche in Kauf genommen.
Keine Verpflichtung der grossen Unternehmen: Chance für glaubhafte Eingliederungsbemühungen vertan
Meinte es die Sozialkommission mit weiteren Eingliederungsbemühungen ernst, hätte sie Grossunternehmen verpflichten müssen, endlich mehr Menschen mit einer Behinderung zu beschäftigen. Entsprechende Vorschläge lagen auf dem Tisch. Offenbar lag der Kommission aber wenig an einer glaubwürdigen Ausrichtung der Eingliederungsbemühungen. Jedenfalls findet sich keine solche Massnahme im Paket der SGK-N.
Eltern mit einer Behinderung und ihre Kinder doppelt bestraft
Als weitere Sparmassnahme werden die Kinderrenten, welche Eltern mit einer Behinderung für ihre Kinder ausgerichtet werden, drastisch gekürzt. Damit werden Eltern mit einem hohen IV-Grad doppelt bestraft: Zuerst wird Ihnen ihre Grundrente gekürzt und danach bekommen sie auf dieser tieferen Grundrente nur noch einen 30-prozentigen Zuschlag für ihre Kinder (heute 40 Prozent). Um die Kürzung salonfähiger zu machen, will die Sozialkommission den Begriff Kinderrenten durch den Begriff „Zulage für Eltern“ ersetzen. Leiden darunter werden so oder so die Eltern und ihre Kinder.
Referendum sicher
Bleibt die Vorlage in dieser verantwortungslosen Härte bestehen, ist ein Referendum sicher. Dabei wird es schwierig sein, der Bevölkerung begreiflich zu machen, wieso es drastische Rentenkürzungen braucht, auch wenn die IV wieder schwarze Zahlen schreibt.