Warum ich NEIN zu EFAS sage
Hinter dem Kürzel EFAS verbirgt sich eine Reform, die uns viel mehr schaden als nützen könnte! Die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege (EFAS) ist grundsätzlich eine gute Idee, doch die von den eidgenössischen Räten verabschiedete Vorlage bringt viele Probleme mit sich und wird unser Gesundheitssystem, das am Rande des Zusammenbruchs steht, zusätzlich belasten.
Derzeit beteiligen sich die Kantone am stationären Bereich (zu mindestens 55%), nicht aber am ambulanten Bereich, der zunehmend in Anspruch genommen wird. Die Leistungen im ambulanten Bereich werden grösstenteils von den Krankenkassen vergütet, die Kantone übernehmen diese Kosten nicht. Im ambulanten Bereich zahlen deshalb die Patientinnen und Patienten die Franchise, den Selbstbehalt und den zusätzlichen Selbstbehalt für Pflegeheime und Pflegeleistungen zuhause. Die ambulante Versorgung, die stark gefördert wird, weil sie das System weniger kostet, kommt die Prämienzahlerinnen und -zahler also teurer zu stehen.
Der vom Parlament beschlossene neue Finanzierungsschlüssel sieht wie folgt aus: 26,9% werden von den Kantonen finanziert, 73,1% von den Krankenversicherern über die Prämien – trotz unserer Bemühungen, den Anteil der öffentlichen Finanzierung zu erhöhen (und somit die Finanzierung über Steuern statt über ungerechte und unsoziale Kopfprämien). Mit EFAS wird dieser kantonale Beitrag von 26,9% nicht ausreichen, um die aktuellen Kosten der ambulanten und stationären Pflege zu decken. Die fehlenden Einnahmen werden folglich über die Prämien bezahlt werden müssen, was für die Haushalte eine Erhöhung bedeutet. Oder, um die Kosten zu senken, werden gewisse Leistungen gestrichen oder die Lohnkosten gesenkt, was zu einem zusätzlichen Druck auf das Gesundheitspersonal führen wird, dessen Arbeitsbedingungen bereits heute schwierig sind.
Neben den Risiken für die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals sieht die Reform vor, die Macht der Krankenversicherer und ihren Einfluss auf die Finanzierung des Gesundheitswesens noch weiter zu stärken. So soll ein Fonds von 11 Milliarden Franken Steuergeldern ohne demokratische Kontrolle den Krankenversicherern anvertraut werden. Mit dieser Reform wird die Blackbox unseres Gesundheitssystems noch grösser!
Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ist ein von der Verfassung garantiertes Grundbedürfnis unserer Bevölkerung. Der Gesundheitssektor muss als Service public organisiert, transparent, demokratisch verwaltet, sicher finanziert und für alle zugänglich sein. Der von der öffentlichen Hand bezahlte Anteil an den Kosten muss deutlich steigen und die Prämien müssen auf maximal 8 Prozent des Haushaltsbudgets begrenzt werden (wie einst bei der Einführung des KVG vorgesehen), einkommensabhängig und mit einer deutlichen Entlastung für Kinder und Jugendliche. Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle ist ein Menschenrecht und darf nicht von einer schlechten parlamentarischen Ausgestaltung abhängen!