Für eine ausgewogene Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt die Pläne der OECD und der G20, die eine effektive Mindestbesteuerung von 15% der Gewinne von Grossunternehmen vorsehen. Die Mehreinnahmen dürfen aber nicht dazu verwendet werden, die steuerliche Attraktivität noch weiter zu erhöhen, sondern müssen in Massnahmen investiert werden, die sowohl den Arbeitnehmenden als auch den Unternehmen zugutekommen. Die Reform muss auch dazu dienen, die Debatte um einen Mindeststeuersatz für alle Unternehmen in der Schweiz wieder aufzunehmen.
Der gemeinsame Entwurf der OECD und der G20 zur Mindestbesteuerung von grossen Unternehmen sieht zwei Säulen vor. Säule 1 zielt auf eine gerechtere Besteuerung der Gewinne der rund 100 grössten multinationalen Unternehmen ab. Dabei handelt es sich insbesondere um Unternehmen der digitalen Wirtschaft wie Google, Apple, Facebook etc. Die Gewinne dieser digitalen Giganten würden dadurch in den Staaten, in denen sie ihre Dienstleistungen und Produkte verkaufen, höher besteuert als dort, wo sich ihre Hauptsitze befinden – häufig in Ländern mit sehr niedrigen Steuersätzen, darunter einige Schweizer Kantone. Säule 1 der Reform würde deshalb zu einem Rückgang der Steuereinnahmen in unserem Land führen. Das Ausmass ist jedoch noch nicht bekannt, da die Umsetzung noch nicht weit fortgeschritten ist. Sollte es zu erheblichen Steuerausfällen kommen, wird Travail.Suisse eine Gegenfinanzierung vorschlagen, um negative Auswirkungen auf den Service public und die Arbeitsplätze zu vermeiden.
Vorlage so umsetzen, dass Milliardenverluste verhindert werden
In der Vernehmlassung befindet sich aktuell Säule 2 der Reform (die «Vernehmlassungsantwort» von Travail.Suisse findet sich hier, jedoch nur auf Französisch). Die Reform sieht eine effektive Mindestbesteuerung von 15% für grosse Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro vor. Dieser Satz muss in jedem Staat erreicht werden. Potenziell betroffen sind einige hundert Schweizer Unternehmensgruppen und einige tausend ausländische Unternehmensgruppen, die in der Schweiz tätig sind. Auch wenn Säule 2 rechtlich nicht bindend ist, fordert Travail.Suisse ihre Umsetzung in der Schweiz. Andernfalls werden wichtige Steuereinnahmen ins Ausland abfliessen. Wenn nämlich der Steuersatz von 15 Prozent in einem Staat, in dem der Konzern Gewinne erzielt, nicht erreicht wird, wird die Differenz zwischen der effektiven Steuerbelastung und der Mindeststeuerbelastung nachträglich besteuert – im Staat der Muttergesellschaft des Unternehmens oder in anderen Ländern, in denen der Konzern Einheiten hat.
Schätzungen zufolge wird die Säule 2 der Schweiz zwischen 1 und 2,5 Milliarden Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen bringen. Die Umsetzung des Entwurfs sieht vor, dass diese Einnahmen den Kantonen zufliessen, wobei der Bund keine Verpflichtungen bezüglich der Verwendung dieser Einnahmen festlegt. Bereits gib es aber erste Anzeichen, dass Kantone – insbesondere solche mit tiefen Unternehmenssteuersätzen – diese zusätzlichen Einnahmen für Steuersenkungen verwenden wollen (z.B. für natürliche Personen) oder für andere Massnahmen zur Wirtschaftsförderung. Für Travail.Suisse ist es jedoch unabdingbar, diese zusätzlichen Steuereinnahmen für Massnahmen zu verwenden, die sowohl den Arbeitnehmenden als auch den Unternehmen zugutekommen. Dies hat auch den Vorteil, dass bei der für 2023 geplanten Volksabstimmung leichter eine Mehrheit gefunden werden kann. Es darf nicht vergessen werden, dass mehrere Reformen zur Senkung der Unternehmenssteuern in den letzten Jahren vom Volk abgelehnt wurden. Dies sollte als Warnung dienen.
Vorteile einer Ausweitung der Mindestbesteuerung auf alle Unternehmen
Travail.Suisse hatte bei früheren Reformen der Unternehmensbesteuerung einen Mindeststeuersatz für Unternehmen auf nationaler Ebene vorgeschlagen. Die Einführung der OECD- und G20-Mindestbesteuerung von 15% für grosse Unternehmensgruppen stellt einen Paradigmenwechsel und einen Schritt in die gewünschte Richtung dar. Eine Ausdehnung der Mindeststeuer von 15% auf alle Unternehmen in der Schweiz auszudehnen, hätte folgende Vorteile:
- Keine neuen Ungleichbehandlungen zwischen Unternehmen. Das Ziel des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), die im Mai 2019 vom Volk angenommen wurde, war es, die Privilegien für bestimmte Unternehmen zu beenden. Die OECD-Mindeststeuer, welche nur für internationale Grosskonzerne gilt, stellt wieder eine steuerliche Ungleichheit zwischen Unternehmen her und verursacht Wettbewerbsverzerrungen. Mit der Aufhebung dieser Ungleichheit könnte verhindert werden, dass Unternehmen, die von einer Steuererhöhung betroffen sind, diese auf die Vorleistungserbringer, die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Arbeitnehmenden abwälzen.
- Einschränkung des oft exzessiven interkantonalen Steuerwettbewerbs. Kantone mit sehr niedrigen Steuersätzen hätten weniger Anreize, Massnahmen zu ergreifen, um ihren Verlust an steuerlicher Attraktivität zu mildern, z. B. durch eine massive Senkung der Besteuerung natürlicher Personen.
- Förderung von Investitionen in grundlegende Aufgaben für das Gemeinwohl (Vereinbarkeit, Energiewende, Infrastruktur, Forschung und Bildung usw.). Dadurch werden öffentliche Leistungen und Arbeitsplätze gesichert, und alle Unternehmen profitieren dank der höheren Steuereinnahmen der öffentlichen Hand von einer hervorragenden Infrastruktur.
- Nutzen für die Unternehmen und die Arbeitnehmenden, wenn die zusätzlichen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe intelligent einsetzt werden. Wenn die Unternehmen etwas mehr Steuern zahlen, erhalten sie dafür Gegenleistungen wie eine bessere Infrastruktur, mehr Mittel für Forschung und Ausbildung und Unterstützung für Innovationen. Wenn ein Teil der Einnahmen für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verwendet wird, profitieren die Unternehmen durch den Anstieg der Erwerbsquote von Frauen. Es fällt den Unternehmen leichter, qualifiziertes Personal zu finden, das aufgrund des demografischen Wandels immer mehr fehlt. Auch die Arbeitnehmenden gewinnen, da sie Familie und Beruf besser vereinbaren können, motivierter sind und unter weniger Stress leiden. So entsteht ein positiver Kreislauf, der wiederum den Unternehmen mit einer höheren Produktivität zugutekommt.
Eine weitere Möglichkeit zur Verwendung der Mehreinnahmen, von der sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende profitieren würden, wäre beispielsweise ein zusätzlicher Beitrag für die AHV, wodurch Beitragserhöhungen verhindert werden könnten. Auch eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes könnte in Betracht gezogen werden, was den zusätzlichen Vorteil hätte, dass die Inflation gedämpft würde.
Relativierung des Verlusts der Steuerattraktivität der Schweiz
Das Risiko, dass eine Mindeststeuer die Attraktivität der Schweiz für die Ansiedlung und den Verbleib von Unternehmen in der Schweiz mindern würde, muss relativiert werden. Erstens verringert die Mindestbesteuerung in Säule 2 den Vorteil von Ländern mit sehr niedrigen Unternehmenssteuern, die mit der Schweiz konkurrieren. Zweitens reduziert sich zwar der Wettbewerbsvorteil der Schweiz gegenüber Hochsteuerländern, er bleibt aber weiterhin bestehen. Drittens hängt die Attraktivität eines Wirtschaftsstandorts von einer Reihe von Faktoren ab, nicht einem Einzigen wie der Besteuerung. In dieser Hinsicht verfügt die Schweiz neben der Besteuerung über zahlreiche weitere Trümpfe für die Ansiedlung von Unternehmen, wie etwa ihr hervorragendes Bildungssystem, qualifizierte Arbeitskräfte, die Hochschulen, eine ausgezeichnete Infrastruktur, hohe Lebensqualität, einen flexiblen Arbeitsmarkt, eine gut funktionierende Sozialpartnerschaft und eine effiziente Verwaltung.