Ein pragmatisches Ja zur OECD-Mindestbesteuerung
Die Vorlage zur OECD-Mindestbesteuerung wird von Travail.Suisse unterstützt, da die internationale Mindestbesteuerung von Grossunternehmen verhindert, dass diese nur sehr wenig Steuern zahlen, indem sie ihren Sitz in Länder mit sehr niedrigen Steuern verlegen. Die Art und Weise, wie die zusätzlichen Steuereinnahmen in der Schweiz verwendet werden, ist nicht optimal. Aber bei einer Ablehnung würden der Schweiz wichtige Steuereinnahmen entgehen, und dies ohne Garantie, dass es eine bessere Vorlage geben wird. Deshalb sagt Travail.Suisse aus pragmatischen Gründen Ja zu dieser Vorlage.
Der Bund muss die Umsetzung der Mindestbesteuerung der OECD und der G20 für grosse Unternehmensgruppen regeln). Andernfalls entgehen der Schweiz wichtige Steuereinnahmen, da viele multinationale Unternehmen aus der Schweiz oder mit Sitz in der Schweiz die Differenzbesteuerung dann ins Ausland abführen werden. Der Bundesrat schlägt eine Ergänzungssteuer vor, um dieses Vorhaben umzusetzen. Ihre Anwendung ist auf grosse Unternehmensgruppen beschränkt, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erzielen und deren Steuersatz unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegt. Wenn ein betroffener Staat nicht mitspielt, werden in einem anderen Land zusätzliche Steuern verlangt. Die Schweiz mit ihren Kantonen mit niedrigen Unternehmenssteuersätzen muss dieses Vorhaben umsetzen, wenn sie verhindern will, dass ihr wichtige Steuereinnahmen ins Ausland entgehen. 200 Schweizer Unternehmen und 2’000 Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne sind betroffen.
Es gibt keine zuverlässigen Schätzungen über die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer (diese reichen von 1 bis 2,5 Milliarden Franken). Der Bund wird 25 % der Einnahmen erhalten, diese werden zur Deckung der Mehrausgaben für den nationalen Finanzausgleich und zur Stärkung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz verwendet. Die Vorlage wird somit keine negativen Auswirkungen auf die Bundesfinanzen haben. Die Kantone werden ihrerseits 75 % der Einnahmen erhalten. Sie können die Mittel nach eigenem Ermessen verwenden, müssen dabei aber die Gemeinden angemessen berücksichtigen.
Für die Umsetzung der differenzierten Unternehmensbesteuerung ist eine Änderung der Bundesverfassung erforderlich. Deshalb wird die Vorlage am 18. Juni 2023 dem Volk und den Ständen unterbreitet. Eine Übergangsverordnung, die bereits in die Vernehmlassung geschickt wurde, soll dann sicherstellen, dass die Mindestbesteuerung am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Das entsprechende Gesetz wird zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet.
Verwendung der zusätzlichen Einnahmen noch verbesserungsfähig
Travail.Suisse hat diese Vorlage inhaltlich unterstützt, weil mit der internationalen Mindestbesteuerung von Grossunternehmen verhindert werden kann, dass diese durch die Verlagerung ihres Sitzes in Länder mit sehr tiefen Steuern nur sehr wenig Steuern bezahlen. Die Vorlage hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes, der Kantone sowie auf den Wirtschaftsstandort, den Service public und die Arbeitsplätze. In diesem Zusammenhang hat Travail.Suisse eine ausgewogene Umsetzung vorgeschlagen, indem ein Teil der Mehreinnahmen für Massnahmen verwendet wird, die den Arbeitnehmenden und den Unternehmen gemeinsam zugutekommen, etwa für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Vorschlag, 50 Prozent der Einnahmen für den Bund zu verwenden, hat sich im parlamentarischen Prozess schliesslich nicht durchgesetzt. Travail.Suisse steht der absehbaren Verwendung einiger Kantone (insbesondere kleiner Kantone mit tiefen Steuersätzen), die Mehreinnahmen vor allem für Steuer- und Wirtschaftsförderungsmassnahmen zu verwenden, kritisch gegenüber.
Mehr Vorteile als Nachteile
Folgende positiven Aspekte des OECD-Projekts zur Mindestbesteuerung können hervorgehoben werden:
- Die Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung von 15% für grosse Unternehmen schliesst Schlupflöcher, die es grossen Unternehmen ermöglichen, sehr wenig Steuern zu zahlen, wodurch den Staaten wichtige Steuerressourcen entzogen werden
- Die Mindestbesteuerung bringt der Schweiz zusätzliche Steuereinnahmen
- Das Projekt führt zu keinen Steuerausfällen für Bund, Kantone und Gemeinden
- Die Anpassung des Finanzausgleichs sollte eine gewisse Gerechtigkeit bei der Verteilung der Einnahmen zwischen den Kantonen fördern
Hingegen entspricht die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen nicht den Vorschlägen, die Travail.Suisse im Vernehmlassungsprozess gemacht hat. Kantone mit tiefen Steuersätzen, die einen grösseren Anteil der zusätzlichen Steuereinnahmen erhalten werden, planen, die Einnahmen vor allem zur Stärkung der wirtschaftlichen Attraktivität zu verwenden. Deshalb ermutigt Travail.Suisse seine regionalen und kantonalen Organisationen, bei einer Annahme der Vorlage die kantonale Politik dahingehend zu beeinflussen, dass die Mehreinnahmen aus der Mindestbesteuerung nicht nur zur Stärkung der wirtschaftlichen und steuerlichen Attraktivität, sondern auch im Interesse der Bevölkerung eingesetzt werden.
Eine ausgeprägte Verschärfung des Steuerwettbewerbs ist jedoch nicht zu befürchten, da es die kleinen Kantone mit niedrigen Steuern sind, die ihre Steuersätze am stärksten anheben müssen.