Nein zu den Mietrechtsvorlagen: Ein Appell von Travail.Suisse
Am 24. November 2024 stehen zwei wichtige Vorlagen zur Abstimmung, die das Mietrecht in der Schweiz betreffen. Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, spricht sich entschieden gegen beide Vorschläge aus (Untermiete und Kündigung wegen Eigenbedarfs). Diese Änderungen gefährden nicht nur die soziale Sicherheit der Mieterinnen und Mieter, sie verschärfen auch die ohnehin schon angespannte Wohnsituation in vielen Städten und Gemeinden und sind auch ein Problem für das Gewerbe.
1. Gefährliche Einschränkung der Untermietrechte
Die erste Vorlage zielt darauf ab, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Untermiete zu verändern. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen auf flexible Wohnlösungen angewiesen sind, ist es entscheidend, dass Untermietverhältnisse rechtlich abgesichert bleiben. Die geplante Regelung sieht vor, dass Vermieterinnen und Vermieter Untermietverträge viel leichter ablehnen können. Dies würde die Möglichkeiten für Mieterinnen und Mieter erheblich einschränken, insbesondere für diejenigen, die aus beruflichen Gründen temporär umziehen müssen oder für Studierende. Eine Einschränkung des Rechts auf Untervermietung würde viele Mieterinnen und Mieter in finanzielle Schwierigkeiten bringen, da sie ihre Wohnungen nicht mehr ohne weiteres untervermieten können. Die Flexibilität, die die Untermiete bietet, ist für viele Arbeitnehmende unerlässlich, besonders in einer dynamischen Arbeitswelt, in der Mobilität und Anpassungsfähigkeit gefordert sind. Gleichzeitig ist die Einschränkung der Untermiete auch ein Problem für kleinere Betriebe. Viele von ihnen teilen ihre Geschäftslokalitäten in Untermiete. Wird die Untermiete auf zwei Jahre beschränkt, wie das die Vorlage vorsieht, sehen sich viele Unternehmen und ihre Angestellten in einer instabilen und unsicheren Lage, weil sie damit rechnen müssen, dass sie nach zwei Jahren ein neues Geschäftslokal suchen müssen oder sie die Geschäftslokalitäten nicht mehr bezahlen können, weil sie keine Untermieter finden.
2. Eigenbedarfskündigungen verschärfen die Wohnungsnot
Die zweite Vorlage betrifft die Kündigung von Mietverträgen aufgrund von Eigenbedarf. Die vorgeschlagenen Änderungen lockern der Kündigungsschutz und würden es Vermietern erleichtern, Mietverträge zu kündigen, um selbst in die Wohnung einzuziehen oder sie Verwandten zur Verfügung zu stellen. Es ist leider damit zu rechnen, dass diese Lockerung auch missbräuchliche Kündigungen erleichtern würde, die dazu benutzt würden, langjährige Mietverträge mit eine tiefen Mietzinsen zu künden, um in einem neuen Mietvertag höhere Mieten zu verlangen. Die Vorlage würde die Unsicherheit für viele Mieterinnen und Mieter erhöhen, die oft bereits seit Jahren in einer Wohnung wohnen. Besonders betroffen wären Familien, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen, die in einer bereits angespannten Wohnsituation nicht einfach eine neue bezahlbare Wohnung finden können. Nicht zuletzt gehörten Arbeitnehmende, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, zu den Leidtragenden. Sie würden gezwungen, aus ihrem bisherigen Wohnumfeld wegzuziehen, mit ihren Kindern aus der Nachbarschaft wegzuziehen und deutlich längere Arbeitswege in Kauf zu nehmen.
Fazit: Zweimal Nein
Die Änderungen des Obligationenrechts bzw. des Mietrechts, die am 24. November zur Abstimmung stehen, sind aus Sicht der Arbeitnehmenden nicht tragbar. Sie bedrohen die Wohnsituation vieler Menschen und schaffen neue Unsicherheiten. Travail.Suisse ruft die Stimmberechtigten dazu auf, beide Vorlagen abzulehnen. Wir müssen das Mieterrecht schützen und für ein gerechtes Wohnumfeld sorgen, in dem alle Menschen ein bezahlbares Zuhause finden können.