Im Todesfall geht der Geburtsurlaub auf den zweiten Elternteil über
Mit nur einer Gegenstimme hat der Nationalrat heute dem Grundsatz zugestimmt, dass der Geburtsurlaub beim Tod des ersten Elternteils auf den zweiten Elternteil übertragen wird. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden und Initiator des Vaterschaftsurlaubs, ist sehr erfreut über diesen Entscheid.
Wenn in der Schweiz eine Mutter bei der Geburt ihres Kindes stirbt, erlosch bislang auch der Anspruch auf den Mutterschaftsurlaub, dasselbe gilt für den Vaterschaftsurlaub. Die parlamentarische Initiative Kessler (Weibel), die heute Morgen vom Nationalrat angenommen wurde, will den Anspruch des verstorbenen Elternteils auf den überlebenden Elternteil übertragen. Diese Änderung des Erwerbsersatzgesetzes – das die Entschädigung des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs regelt – soll es dem überlebenden Elternteil ermöglichen, sich um das Neugeborene zu kümmern und so mit der neuen schwierigen Situation umzugehen. Die Regelung gilt für beide Elternteile gleichermassen.
Der Empfehlung des Bundesrates folgend, hat der Nationalrat die beiden Anträge der Minderheit Wasserfallen abgelehnt, den Anspruch des überlebenden Elternteils auf Taggelder um weitere vier Wochen zu verlängern. Travail.Suisse bedauert, dass die kleine Kammer diesbezüglich nicht mehr Grosszügigkeit an den Tag gelegt hat.
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungs- und Vereinbarkeitspolitik, hält fest: «Glücklicherweise ist die Zahl der perinatalen Todesfälle pro Jahr in unserem Land gering. Aber die Herausforderungen, mit denen sich der überlebende Elternteil konfrontiert sieht, sind so gross, dass eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen zum Wohle des neugeborenen Kindes notwendig ist.»
Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Travail.Suisse hofft, dass auch dieser der Gesetzesänderung zustimmen wird und ermutigt ihn gleichzeitig, zusätzlichen Taggeldern für den überlebenden Elternteil zuzustimmen.