Längerer Spitalaufenthalt eines Neugeborenen: Seine Mutter erhält endlich Lohnersatz!
Am ersten Tag der Wintersession hat sich der Ständerat der Haltung des Nationalrats angeschlossen und einer Erhöhung der Zahl der Mutterschaftstaggelder für Mütter, deren Kind nach Geburt länger im Spital bleiben muss, zugestimmt. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, begrüsst diesen Entscheid. Die Schliessung dieser Gesetzeslücke war überfällig.
Heute können Mütter, deren Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt für mindestens drei Wochen im Spital betreut werden muss, einen Aufschub des Mutterschaftsurlaubs beantragen. Die Ausrichtung des Erwerbsausfalls erfolgt, sobald das Kind nach Hause kann. Für die betroffenen Frauen stellt sich die Frage der Lohnfortzahlung während des Spitalaufenthalts des Kindes. Denn gemäss Arbeitsgesetz, dem die meisten der erwerbstätigen Frauen unterstehen, ist es einer Mutter untersagt, während den ersten acht Wochen nach der Geburt zu arbeiten. Sie erhalten also während des Spitalaufenthalts ihres Kindes weder Lohn noch Mutterschaftsentschädigung.
Das Parlament will diese Lücke jetzt endlich schliessen. Nach der Beratung des Geschäfts im Herbst letzten Jahres und in diesem Frühling blieben zwischen den zwei Räten zwei Differenzen bestehen: Diese betrafen einerseits die Mindestdauer, die ein Neugeborenes im Spital bleiben muss (der Ständerat schlägt drei Wochen vor, der Nationalrat deren zwei), und andererseits den von den Frauen zu erbringenden Nachweis, dass sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder ins Erwerbsleben zurückkehren wollen (der Ständerat fordert diesen Nachweis nicht, der Nationalrat hingegen schon). Der Ständerat folgte an seiner gestrigen Sitzung den Empfehlungen seiner Kommission und schloss sich den Beschlüssen des Nationalrats an.
Travail.Suisse begrüsst den verabschiedeten Grundsatz – die Verlängerung der Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung während des Spitalaufenthalts des Neugeborenen. « Die Beschränkung der Mindestdauer des Spitalaufenthalts des Neugeborenen auf zwei Wochen für den Aufschub des Mutterschaftsurlaubs ist eine gute Nachricht, vor allem angesichts der schwierigen und sehr belastenden Situation, in der sich die Eltern befinden. Was die Verpflichtung der Mutter betrifft zu beweisen, dass sie ihre Arbeit nach dem Mutterschaftsurlaub wieder aufnehmen wird, so beschränkt sich diese auf den Nachweis, dass sie nicht gekündigt hat“, betont Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse. Travail.Suisse freut sich, dass jetzt die Rechtssicherheit endlich gewährleistet ist und die Frauen, die ihren Mutterschaftsurlaub wegen des Spitalaufenthalts ihres Neugeborenen aufschieben müssen, auch während dieser Zeit (maximal 8 Wochen) Mutterschaftstaggelder erhalten.