Ein Vaterschaftsurlaub für alle Väter ab dem 1. Januar 2021
Ab dem 1. Januar 2021 erhalten alle frischgebackenen Väter in der Schweiz einen Vaterschaftsurlaub. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst die rasche Einführung des Vaterschaftsurlaubs durch den Bundesrat.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, den Vaterschaftsurlaub auf den 1. Januar 2021 einzuführen. Die von Travail.Suisse geforderte rasche Umsetzung hat damit Gehör gefunden. Nach fast 15-jährigem Einsatz von Travail.Suisse und den angeschlossenen Verbänden kommen die Arbeitnehmenden ab dem 1. Januar 2021 endlich in den Genuss eines Vaterschaftsurlaubs.
Vaterschaftsurlaub beziehen – Chance nutzen, Missbräuche ahnden
Travail.Suisse und die angeschlossenen Verbände werden sich dafür einsetzen, dass Väter ihren Vaterschaftsurlaub auch tatsächlich beziehen können. Missbräuche durch Arbeitgeber müssen entsprechend geahndet werden. Väter müssen ihre Chance aber auch nutzen und den Vaterschaftsurlaub beziehen. Mit dem Erwerbsersatz von 80 Prozent wurde im Hinblick darauf ein starker Anreiz gesetzt. Ein weiterer Anreiz ist der flexible Bezug, indem die zehn Arbeitstage auch tageweise eingezogen werden können. Die Unterstützung der Väter für ihre Familie ist für deren Wohlergehen entscheidend.
Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub zusätzlich
Travail.Suisse fordert, dass die zwei gesetzlichen Wochen Vaterschaftsurlaub zu den bereits bestehenden betrieblichen Lösungen dazu gerechnet werden. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für jene Väter zusätzlich verbessert, deren Betrieb oder Branche bereits einen Vaterschaftsurlaub vorsah. Zudem kann ein stärkeres Zeichen für mehr Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann in der Arbeitswelt gesetzt werden.
Weitere Schritte sind fällig
Der Vaterschaftsurlaub ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weitere Schritte müssen folgen. Travail.Suisse und die angeschlossenen Verbände werden sich mit aller Kraft dafür einsetzen.