Schwangerschaft, Druck, Kündigungen und Abgänge: Klarheit muss her
Mutterschaft lässt sich mit der Beibehaltung der Berufstätigkeit schlecht vereinbaren. Wenn sie schwanger werden, werden Tausende von Frauen, die gut auf dem Arbeitsmarkt integriert sind, diskriminiert. Viel zu häufig verlieren sie ihre Stelle – durch eine Kündigung oder durch Druck. Viel zu selten wehren sie sich und reichen Klage wegen rechtswidriger und diskriminierender Kündigung ein. Ein Urteil aus jüngster Zeit zeigt, was eine Verkäuferin in Genf erlebt hat. Im Parlament verlangt die neue Waadtländer Nationalrätin Léonore Porchet vom Bundesrat weitere Informationen.
2018 hingen im Kanton Genf 60 % der vom Arbeitsgericht behandelten Fälle im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz mit einer Schwangerschaft oder Mutterschaft zusammen. Dies berichtet der Newsletter von leg.ch, der Website der Konferenz der Westschweizer Gleichstellungsbeauftragten. Der Newsletter beschreibt ein interessantes Urteil aus jüngster Zeit.
Im April 2018 verkündete Travail.Suisse, dass eine von zehn Frauen wegen ihrer Mutterschaft diskriminiert werde . Dieser Aussage zugrunde lag eine Studie des Büros BASS zum Thema «Erwerbsunterbrüche vor der Geburt» , die relevante Angaben dazu liefert, weshalb Frauen nach einem Mutterschaftsurlaub nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Diese Studie, die ursprünglich vom Bundesrat in Auftrag gegeben wurde, um die Notwendigkeit eines Urlaubs vor der Geburt zu prüfen, wurde bei über 3500 Unternehmen und 2800 jungen Müttern durchgeführt. Die Ergebnisse sind besorgniserregend.
Bei fast jeder fünften Frau bedeutet die Ankündigung der Schwangerschaft für den Arbeitgeber, dass er plant, sich von ihr zu trennen. Tatsächlich geben 11 % der Frauen (insgesamt) an, dass der Arbeitgeber vorgeschlagen hat, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. In 7 % der Fälle kündigte der Arbeitgeber seine Absicht an, das Arbeitsverhältnis nach dem Mutterschaftsurlaub zu beenden. Einige Arbeitgeber reagierten mit Wut oder Gereiztheit (11 % der Antworten) oder sie rieten den Frauen, die Stelle zu wechseln (6 % der Antworten). Das trägt nicht gerade zu einem unbelasteten Arbeitsklima bei.
Ein Postulat soll Licht ins Dunkel bringen
11 % der Frauen, die ihre Arbeit nicht wieder aufgenommen haben, geben an, dass sie tatsächlich entlassen wurden. Von den ebenfalls befragten Arbeitgebern sagen 9 %, sie hätten ihre Angestellten entlassen. Weitere Gründe, dass Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt sind: Sie wollten nicht mehr arbeiten, der Arbeitgeber hat sich geweigert, Teilzeitarbeit zu gewähren, oder sie haben selbst gekündigt. Was heisst das konkret?
Denn es reicht nicht, bloss die Kündigungen zu zählen. Inwiefern werden diese Frauen gezwungen, ihre Arbeit nicht wieder aufzunehmen? Wie viele haben freiwillig beschlossen, nicht mehr zu arbeiten? Was versteckt sich hinter der verbreiteten Formulierung «Austritt im gegenseitigen Einvernehmen»? Diese Fragen möchte die neue Waadtländer Nationalrätin Léonore Porchet gerne beantwortet haben. Ihr erster Vorstoss im Bundeshaus wurde von Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus allen Regierungsparteien unterzeichnet. Die Vorlage verlangt vom Bundesrat, die Ergebnisse der Studie des Büros BASS aus einem qualitativen Blickwinkel zu vertiefen. Wurde auf die Frauen direkter oder indirekter Druck ausgeübt? Sind sie deshalb nach dem Mutterschaftsurlaub nicht wieder in ihren Beruf zurückgekehrt? Diese Fragen gilt es zu klären. Denn unser Land leidet unter einem Fachkräftemangel.
Katastrophales Arbeitsverhältnis nach Ankündigung der Schwangerschaft
Am 14. Mai 2018 hat eine Arbeitnehmerin am Genfer Arbeitsgericht ein Verfahren gegen ihren Arbeitgeber gewonnen, der wegen rechtswidriger und diskriminierender Kündigung verurteilt wurde . Die Arbeitnehmerin erhält zwei Monatslöhne, was in Anbetracht dessen, was sie nach der Kündigung erlebt hat, nur ein schaler Trost ist: Sie hat eine Depression erlitten, die in einer Arbeitsunfähigkeit mündete. Wie das Gericht angibt, soll die Vergütung als Entschädigung und Strafe zugleich dienen. Dieses Urteil ist schwer nachvollziehbar.
Denn es steht nicht nur die Kündigung im Raum, der in diesem Fall den Gipfel einer bewegten Schwangerschaft zwischen der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber darstellt. Die Verkäuferin wird von ihrem Arbeitgeber beschuldigt, das gesamte Team in «Geiselhaft» zu nehmen, wenn sie der Arbeit wegen Unwohlsein fernbleibt, was ihr das Arbeitsgesetz aber zugesteht . Es ist in der Tat schwierig, arbeiten zu gehen, wenn man von Übelkeit und Erbrechen geplagt wird – was zu Beginn der Schwangerschaft ja manchmal vorkommt. Nachdem sie der Arbeit wegen einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ferngeblieben war, verwarnt der Arbeitgeber seine Angestellte wegen Nachlässigkeit bei der Ausführung ihrer Arbeit – laut Gericht ein Vorwand. Während der Schwangerschaft wurden die Arbeitszeiten nicht angepasst. Die Kündigung wurde zwei Tage nach Ende des Mutterschaftsurlaubs ausgesprochen, an einer Sitzung, die als Arbeitssitzung angekündigt worden war, um die Weiterbeschäftigung der Angestellten zu regeln. Tatsache ist: Der Arbeitgeber hat seine Angestellte unter Druck gesetzt, ihrer Gesundheit nicht Sorge getragen, sich illoyal gezeigt und im Nachhinein falsche Vorwände vorgebracht, um die Kündigung zu begründen.
Jedes Jahr werden 3300 bis 6600 Schwangere wegen ihrer Mutterschaft diskriminiert
Wie vielen Frauen wurde nach ihrem Mutterschaftsurlaub gekündigt? Das Büro BASS schätzt – sehr pessimistisch –, dass nur 3,2 % der erwerbstätigen Frauen in der Schweiz nach dem Mutterschaftsurlaub die Kündigung erhalten. Das heisst, dass jedes Jahr 2500 Frauen nach einer Schwangerschaft entlassen werden. Und das sind schon viel zu viele.
Wer die Zusammenfassung des Urteils liest, stellt rasch fest, dass sich der Arbeitgeber erbärmlich verhalten hat, was sich negativ auf die Gesundheit der Angestellten ausgewirkt hat. Es erstaunt also nicht, dass unter solchen Umständen – auch ohne Kündigung – andere Frauen schlicht und einfach nicht die Kraft gehabt hätten, ihrer Arbeit in einem solchen Klima weiterhin nachzugehen.
Es stellt sich noch eine andere Frage: Wie viele Frauen haben wegen ihrer Mutterschaft den Druck, zu gehen, aushalten müssen? Auf der Basis derselben Studie schätzt Travail.Suisse, dass im besten Fall 5 %, im schlechtesten Fall 10 % der berufstätigen Frauen, die Mutter werden oder geworden sind, deshalb diskriminiert werden. Wendet man dieses Verhältnis auf die Mütter an (87 800 Geburten im Jahr 2016), im Wissen, dass 76 % der Mütter junger Kinder (0 bis 3 Jahre) arbeiten (SAKE 2018), kommt man auf eine doppelt so hohe Zahl: Zwischen 3300 und 6600 Frauen werden wegen ihrer Mutterschaft diskriminiert. Diese Diskriminierung kann in einer Entlassung gipfeln.
Und wie viele Frauen erhalten eine Stelle nicht, weil ihr Arbeitgeber von einer künftigen Mutterschaft ausgeht? Wie viele Frauen gelangen karrieremässig aufs Abstellgleis, weil – wie der Arbeitgeber seiner entlassenen Angestellten im Genfer Fall vor Arbeitsgericht vorwarf – «die Tatsache, dass sie zwei Kinder hat, ein Hinderungsgrund für die Ausführung ihrer Arbeit darstellte»?
Im Moment gibt es keine Studie, die diese Fragen beantwortet. Man darf aber nicht vergessen, dass über 1,4 Millionen Frauen im gebärfähigen Alter erwerbstätig sind. Das Diskriminierungspotenzial ist gross. Daher muss dieser Verschwendung sowohl aus menschlicher Sicht als auch wegen der verlorenen Kompetenzen dringend ein Ende gesetzt werden. Wir hoffen auf eine Annahme des Postulats von Léonore Porchet.
Die digitale Agenda www.mamagenda.ch begleitet die Schwangerschaft am Arbeitsplatz
Bis dahin ermutigt Travail.Suisse alle berufstätigen Frauen und alle Unternehmen, die Frauen beschäftigen, zur Nutzung der Website www.mamagenda.ch – gemeinsam oder auch alleine. Diese dreisprachige, kostenlose digitale Agenda wurde zusammen mit Fachpersonen aus verschiedenen Berufsgruppen entwickelt und erlaubt es, sich zu informieren und unerlässliche Diskussionen über alle Themen, die vor dem Mutterschaftsurlaub geregelt werden müssen, zum richtigen Zeitpunkt während der Schwangerschaft zu planen. mamagenda.ch ermöglicht es, eine angenehme Rückkehr an den Arbeitsplatz, in aller Ruhe, zu organisieren, für die Arbeitnehmerin wie für den Arbeitgeber. mamagenda.ch führt zu einer entspannten Win-win-Situation, die allen Arbeitnehmerinnen, die Mutter werden, und allen verantwortungsbewussten Arbeitgebern zuteilwerden sollte.