Betreuende Angehörige – Das bescheidene Projekt des Bundesrates wird vom Nationalrat genehmigt
Der Nationalrat hat heute das Gesetzesentwurf des Bundesrats über vier Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Angehörigenbetreuung diskutiert. Der Rat ist dem Vorschlag seiner vorberatenden Kommission weitgehend gefolgt und hat die Vorschläge des Bundesrats im Wesentlichen übernommen. Dabei hat die grosse Kammer keine zusätzlichen, ebenso notwendigen Massnahmen ins Auge gefasst. Die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung IGAB begrüsst diese bescheidenen ersten Schritte und hält weitere Massnahmen für notwendig.
Die IGAB begrüsst grundsätzlich die Anstrengungen des Bundesrates zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung. Der vorliegende Gesetzesentwurf deckt einige wichtige Bedürfnisse von betreuenden Angehörigen und führt zu einer minimalen Verbesserung der aktuellen Situation. Es ist es ein wichtiger – aber nur ein erster – Schritt in die richtige Richtung. Heute war der Nationalrat an der Reihe, über den Gesetzesentwurf zu entscheiden.
Mehrere Vorstösse, den Umfang des bescheidenen Projekts des Bundesrats weiter einzuschränken, sind im Plenum gescheitert, was die IGAB als positiv verzeichnet. Allerdings hat der Nationalrat auch nicht die Vorschläge angenommen, die auf eine Ausweitung des Betreuungsurlaubs zielten, einschließlich solcher, die das Recht auf andere Familienmitglieder und für einen längeren Zeitraum ausdehnen, was die IGAB bedauert.
Die IGAB betont erneut, dass die Langzeitbetreuung von Erwachsenen immer noch nicht berücksichtigt wird. „Zur nachhaltigen Entlastung der betreuenden Angehörigen braucht es ein durchdachtes und effizientes Zusammenspiel zwischen Erwerbstätigkeit und bedarfsgerechten, bezahlbaren und niederschwelligen Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialbereich“ sagt Adrian Wüthrich, Nationalrat und Präsident der IGAB. Die Arbeiten werden daher weitergehen, und es obliegt dem Ständerat, alle Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sind, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Unterstützungsaufgaben zu verbessern.