Charta der Lohngleichheit – ein klares Zeichen für eine Reform des Gleichstellungsgesetzes
Dem öffentlichen Sektor ist es mit den Massnahmen, welche im Rahmen der Charta der Lohngleichheit beschlossen wurden, bisher nicht gelungen, die Lohndiskriminierung zu reduzieren. Mit neuen Massnahmen soll dem entgegengewirkt werden. Sie zeigen vor allem, dass der Bundesrat sehr wohl weiss, woran das Gleichstellungsgesetz krankt. Deshalb braucht es Projekte wie RESPECT8-3.CH von Travail.Suisse, welches eine öffentliche Sanktionierung ermöglicht.
Die Charta der Lohngleichheit für den öffentlichen Sektor wurde im Jahr 2016 mit dem Ziel lanciert, die bestehende Lohndiskriminierung zu reduzieren. Neueste Zahlen für das Jahr 2020 machen aber deutlich: dies ist in den ersten vier Jahren mit der Charta nicht gelungen. Die Lohndiskriminierung im öffentlichen Sektor hat zugenommen und liegt inzwischen bei 7% (2016: 5.9%). Die Massnahmen aus der Charta, darunter die Durchführung von Lohnanalysen, die Sensibilisierung und die Information haben somit nicht gefruchtet. Dies ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass auch in der Privatwirtschaft mit häufig deutlich weniger transparenten Lohnsystemen das bestehende Gleichstellungsgesetz kaum Wirkung entfalten wird. Travail.Suisse unterhält deshalb seit Inkrafttreten des neuen Gleichstellungsgesetzes die Plattform www.respect8-3.ch, welche vorbildliche Unternehmen bestärkt. Ab dem 1. Juli 2023 wird die Plattform allerdings ergänzt um Unternehmen, welche sich nicht an das Gleichstellungsgesetz halten, diese werden auf einer schwarzen Liste öffentlich angeprangert.
Im öffentlichen Sektor zielt der Bundesrat mit 18 neuen Massnahmen, die er heute kommuniziert hat, teilweise in die richtige Richtung. «Die Massnahmen zeigen, dass dem Bundesrat sehr wohl bewusst ist, woran das bestehende Gleichstellungsgesetz krankt. Es fehlen wirksame und überprüfbare Vorgaben, welche bei Nichteinhaltung auch sanktioniert werden können», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Zudem wurde mit der Toleranzschwelle von 5% ein unerklärbarer Freipass für Unternehmen geschaffen, welcher eine beschönigende Kommunikation ermöglicht und effektive Massnahmen verhindert. Der Bundesrat will mit Massnahme 1 eine Anpassung dieser Toleranzschwelle nun zumindest prüfen. Die Richtung stimmt, aber ein ambitionierter Fahrplan sähe anders aus.