Gleichstellung: Der Druck muss bleiben!
Morgen jährt sich der Frauenstreik zum zweiten Mal. Obschon der Streik von 2019 der Gleichstellung neuen Schwung verliehen hat, bewegt sich viel zu wenig. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, lässt nicht locker und setzt sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern aktiv für eine reale Gleichstellung der Geschlechter ein.
Rund eine Million Frauen (und Männer) streikten am Frauenstreik vor zwei Jahren. Er brachte Bewegung in die Gleichstellung. Jetzt gilt es, diesen Schwung zu erhalten und den Druck auf die Politik aufrechtzuerhalten.
Ja, es bewegt sich etwas…
Der Frauenstreik vor zwei Jahren hat die Schweiz elektrisiert und endlich neuen Schwung in die Politik gebraucht. Als wohl direkte Folge sind rekordmässig viele Frauen im Parlament vertreten, das Aktienrecht hat zwar tiefe, aber immerhin gesetzlich verankerte Quoten für Frauen in Führungsetagen gebracht, am 1. Juli 2020 trat das neue Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches das Potenzial birgt, gegen die Lohndiskriminierung zu wirken und seit dem 27. September 2020 haben alle neugeborenen Väter in der Schweiz einen zwar kurzen aber immerhin einen Vaterschaftsurlaub zugute.
…aber noch lange nicht genug!
«Diese Neuerungen tönten gut, es fehlt ihnen aber an Durchsetzungskraft», sagt Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse. Ja, es hat mehr Frauen im Parlament, aber noch immer deutlich weniger als Männer. Ja, das Aktienrecht fordert bis 2025 30 Prozent Frauen in Verwaltungsräten und bis 2030 20 Prozent Frauen in Konzernleitungen, doch auch damit sind Frauen in den wirtschaftlichen Machtzentren deutlich untervertreten und weder Kontrollen noch Sanktionen sind vorgesehen. Und ja, dasselbe gilt auch bei der Lohndiskriminierung: Frauen verdienen 7,7 Milliarden Franken weniger als ihre Berufskollegen -und das ist der Anteil, der nicht mit Arbeitserfahrung, Ausbildung oder anderen Faktoren erklärt werden kann. Das neue Gleichstellungsgesetz verpflichtet Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden – also nicht einmal ein Prozent aller Schweizer Unternehmen - ihre Lohnstruktur zu analysieren und die Resultate zu kommunizieren. «Doch selbst wenn Lohndiskriminierung nachgewiesen wird, bleibt sie unbestraft», sagt Borioli Sandoz.
Für Travail.Suisse ist klar, dass der Druck auf die Politik jetzt aufrechterhalten werden muss. Deshalb hat der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden vergangenes Jahr die Plattform RESPECT8-3.ch lanciert. Es können sich Unternehmen eintragen, die anerkennen, dass die Zeit überreif ist für tatsächliche Gleichstellung und bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetz freiwillig vorwärts machen. Da diese «weisse Liste» von Unternehmen aber nicht ausreichen wird, wird Travail.Suisse zukünftig auch eine «schwarze Liste» lancieren. Denn klar ist: Ohne Kontrolle, ohne Sanktionen, ohne den Druck aufrechtzuerhalten dauert es noch viel zu lange bis zu einer realen Gleichstellung zwischen Mann und Frau.
RESPECT8-3.CH verstärkt das Gleichstellungsgesetz
44.1 Prozent der Lohnungleichheit sind nicht erklärbar. Das sind 7,7 Milliarden Franken jährlich, die Frauen ohne Erklärung nicht auf ihrem Lohnkonto haben. Um dies zu beheben, gilt seit dem 1. Juli 2020 das revidierte Gleichstellungsgesetz. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden ihre Lohnstruktur zu analysieren, sie einer Revision zu unterziehen und den Mitarbeitenden zu kommunizieren. Das tönt gut, da aber weder Kontrollen noch Sanktionen vorgesehen sind, wird das Gesetz als zahnloser Papiertiger in die Geschichte eingehen. RESPECT8-3.CH, die Plattform gegen Lohndiskriminierung von Travail.Suisse und seinen Verbänden, füllt diese Lücke. Auf der Plattform können sich Unternehmen registrieren, die die Lohngleichheit ernst nehmen. Auch Unternehmen mit 50 bis 99 Mitarbeitenden können sich registrieren und so ihren Einsatz gegen die Lohndiskriminierung auch ohne gesetzliche Pflicht zeigen. In einem ersten Schritt hebt eine weisse Liste die Best Practices hervor, zukünftig wird die Plattform mit einer schwarzen Liste ergänzt. Sie führt die Unternehmen auf, die sich nicht an die Vorgaben der GlG-Revision halten.