Elternurlaub: Das Schweizer Modell muss auch die Erfahrungen anderer Länder einbeziehen
Ab 1. Januar nächsten Jahres kommen frischgebackene Väter endlich in den Genuss eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs. Nach diesem dank Travail.Suisse errungenen Etappensieg ist es nun möglich, über ein Modell für einen Elternurlaub nachzudenken. Das Modell der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen (EKFF) von 38 Wochen dient dabei als Grundlage für diese Überlegungen. Es gilt aber auch die Erfahrungen anderer Länder einzubeziehen.
Am 27. September hat sich das Schweizer Stimmvolk mit über 60% Ja-Stimmen klar für die Einführung des Vaterschaftsurlaubs ausgesprochen. Ohne diesen ersten Etappensieg, der dem Engagement von mehr als 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen unter der Leitung von Travail.Suisse, der unabhängigen Dachorganisation der Arbeitnehmenden, zu verdanken ist, wären die Diskussionen über den Elternurlaub zum Stillstand gekommen.
Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKKF) erinnert in einem heute veröffentlichen Policy Brief an die Notwendigkeit eines Elternurlaubs und daran, dass es sich dabei um eine lohnende Investition handelt. Sie will an ihrem Modell eines Elternurlaubs von 38 Wochen (oder 22 Wochen zusätzlich zum Geburtsurlaub) festhalten, aber auch die Erfahrungen einfliessen lassen, welche andere Länder mit dem Elternurlaub gemacht haben. Diese können für die Schweiz, die in der Familienpolitik weit hinterherhinkt, sehr nützlich sein.
Es laufen bereits Gespräche zwischen verschiedenen Organisationen und politischen Parteien in Hinblick auf einen Elternurlaub. Aufbauend auf dem Erfolg mit dem Vaterschaftsurlaub beteiligt sich Travail.Suisse an diesen Diskussionen. Die Dachorganisation der Arbeitnehmenden setzt sich dabei für die Grundsätze ein, die ihr am Herzen liegen, und steht auch hinter den Elementen, die von der EKFF als zwingend angesehen werden. Zu diesen Elementen gehören ein ausreichend langer Urlaub, eine ausreichende Entlohnung, der Kündigungsschutz während des Urlaubs, ein dem Vater oder dem anderen Elternteil vorbehaltener Anteil, die freie Aufteilung eines Anteils des Urlaubs zwischen den beiden Elternteilen (in einem definierten Rahmen) und die Flexibilität beim Bezug. "Das Schweizer Modell wird zweifellos das Ergebnis eines Kompromisses sein, wie alle sozialen Neuerungen, die in unserem Land eingeführt worden sind", betont Valérie Borioli Sandoz, Leiterin der Gleichstellungs- und Vereinbarungspolitik bei Travail.Suisse.