Erwerbsersatz: Gleiche Leistungen für selbständige Frauen und Männer
Der Ständerat wird morgen über die Motion Maury Pasquier entscheiden. Diese fordert die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen im Gesetz über die Erwerbsersatzordnung. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt die Motion, die eine der letzten gesetzlichen Diskriminierungen beseitigt. Die selbständig erwerbenden Frauen sollen wie auch die Männer Anspruch auf Betriebszulagen haben.
Selbständig erwerbende Frauen erhalten - wie alle anderen erwerbstätigen Frauen - nach der Geburt eines Kindes eine Mutterschaftsentschädigung. Allerdings besteht noch eine Diskriminierung zwischen den Bezügerinnen und Bezügern von Entschädigungen nach dem Erwerbsersatzgesetz EOG, dessen Ziel ein angemessener Lohnersatz bei Militärdienst oder Mutterschaft ist.
Während Militärdienst leistende Männer den ganzen Lohnausfall kompensiert erhalten und namentlich auch Anspruch auf eine Betriebszulage haben, wenn sie selbständig ewerbend sind, erhalten die selbständig erwerbenden Frauen nur die Mutterschaftstaggelder und keine Betriebszulagen. Letztere dienen dazu, die Kosten, die auch während des Militärdienstes oder dem Mutterschaftsurlaub für den laufenden Betrieb anfallen, zu entschädigen. Es ist nicht mehr als gerecht, wenn die selbständigen Frauen ebenfalls Betriebszulagen erhalten.
Die Mehrheit der Frauen ist erwerbstätig und mehr als 10 Prozent davon arbeiten selbständig. Bei den Männern sind 15 Prozent selbständig. Während des Mutterschaftsurlaubs müssen die selbständig erwerbenden Frauen den gleichen Lohnausfall in Kauf nehmen wie die selbständig erwerbenden Männer während des Militärdiensts. Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse: « Die Ungleichbehandlung zwischen selbständig erwerbenden Männern und Frauen ist ein überholtes Relikt aus der Vergangenheit. Es ist nicht einzusehen, warum die selbständig erwerbenden Frauen nicht wie die selbständig erwerbenden Männer von allen im Gesetz vorgesehenen Entschädigungen profitieren sollten.“ Diese Ungleichbehandlung zu beseitigen ist das Ziel der im letzten Jahr eingereichten Motion der Genfer alt Ständerätin Liliane Maury Pasquier.
Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, fordert die Mitglieder des Ständerates auf, diesen Vorstoss zugunsten der Gleichstellung gutzuheissen.