Aufwertung der Care-Arbeit in der AHV
Die Anrechnung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV führt zu einer Verbesserung des Rentenniveaus von Personen, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreut haben. Diese Gutschriften, die oft als Anerkennung der unentgeltlich geleisteten Care-Arbeit dargestellt werden, müssen überdacht und aufgewertet werden. Insbesondere muss die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen besser entschädigt werden.
Wenn man von der Care-Arbeit spricht, die von den Hunderttausenden von betreuenden Eltern und Angehörigen geleistet wird, ist vor allem von freiwilliger Arbeit die Rede, die im Rahmen einer starken familiären und emotionalen Beziehung zwischen den betroffenen Personen geleistet wird. Diese wertvolle und unverzichtbare Arbeit in unserer Gesellschaft, die sich jedes Jahr auf mehrere hundert Milliarden Franken beläuft (1) , wird indirekt über die Gutschriften bei der AHV anerkannt. Eine Gutschrift ist ein jährlicher Zuschlag von 43’020 Franken (2), welcher dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen einer Person angerechnet wird und so in die Berechnung der AHV-Rente einfliesst. Es werden Erziehungsgutschriften (EGS) sowie Betreuungsgutschriften (BGS) gewährt. Die Höhe des Betrags ist für beide Arten identisch, und beide sind nicht kumulierbar, selbst wenn eine Person gleichzeitig Kinder und Angehörige betreut, wie es viele Frauen der sogenannten «Sandwich-Generation» tun (3).
Der grosse Unterschied zwischen den beiden Gutschriften ist der automatische Charakter ihres Erhalts: Während Erziehungsgutschriften (EGS) automatisch (je zur Hälfte) dem AHV-Konto jedes verheirateten Elternteils mit Kindern hinzugefügt werden, müssen Betreuungsgutschriften (BGS) von den pflegenden Angehörigen schriftlich beantragt und jedes Jahr begründet werden. Dafür müssen sie mehrere Kriterien erfüllen:
- Die unterstützten Eltern müssen während mindestens 180 Tagen pro Jahr in der Nähe wohnen (weniger als 30 km oder weniger als eine Stunde Fahrzeit entfernt);
- Wenn es sich um den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin handelt, muss man mindestens 5 Jahre lang mit ihm oder ihr einen gemeinsamen Haushalt geführt haben;
- Schliesslich muss die unterstützte Person eine Hilflosenentschädigung von der AHV, der IV, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung erhalten
Das erste Kriterium entspricht nicht mehr dem heutigen Lebensstil und muss ebenso wie der Kreis der Begünstigten flexibler gestaltet werden. Wer Rentner oder Rentnerin ist und gleichzeitig eine/n Angehörigen unterstützt, hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Rente. Ausserdem besteht nur auf einzige Betreuungsgutschrift Anrecht, auch wenn eine Person mehrere Angehörige unterstützt (z.B. Ehepartner und Eltern). Und wer zu spät kommt, hat Pech gehabt, BGS verjähren nach 5 Jahren.
Im Juni 2021 hat die Frauensession eine Petition (4) an das Parlament gerichtet, mit der Forderung, die Bedingungen für die Gewährung dieser Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zu senken und auch den gutgeschriebenen Betrag zu erhöhen. Travail.Suisse wurde bei den Vorbereitungsarbeiten im Rahmen der Frauensession angehört werden und unterstützte diese Petition. Der Text wurde anschliessend von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats übernommen: Am 8. Juni 2022 wird im Plenum ein entsprechendes Postulat angenommen (5). Travail.Suisse unterstützt auch dieses Postulat, welches den Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitern will (z.B. Grosseltern). Im Text wird auch die Prüfung eines kumulativen oder alternativen Ansatzes erwähnt.
Wenn es um die Anerkennung der Arbeit von betreuenden Angehörigen geht und insbesondere darum, auf Bundesebene eine spezifische, wenn auch nur symbolische Entschädigung vorzusehen, führt die Gegnerschaft immer das System der AHV-Gutschriften ins Feld. Diese Opposition ist jedoch nicht haltbar, wenn man sich die Berechnung der Rente zum Zeitpunkt der Pensionierung genauer anschaut.
Eine billige Anerkennung der Care-Arbeit
Normalerweise wird (fälschlicherweise) davon ausgegangen, dass die jährlichen Gutschriften von 43'020 Franken dem restlichen Einkommen hinzugefügt werden. So entsteht der Eindruck, dass die Gutschriften die Rente stark verbessern. In Wirklichkeit erfolgt die Berechnung der künftigen AHV-Rente in mehreren Schritten:
- Zunächst werden alle Einkünfte der Person zusammengezählt und durch die Anzahl der Beitragsjahre geteilt. Aus dieser ersten Berechnung ergibt sich das «massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen» (RAM).
- Ohne Gutschriften bestimmt dieses RAM die Höhe der Rente. In der «Rentenskala 44» (6) werden die Einkommen in 51 Kategorien eingeteilt, von einem Minimum von 14’340 Franken bis zu einem Maximum von 86’040 Franken. (7) Um eine volle Rente (von 2’390 Franken im Jahr 2022) zu erhalten, müssen zwei Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
- 43 Beitragsjahre für eine Frau und 44 Beitragsjahre für einen Mann.(8) Jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente um einige Prozent verringern (9).
- ein RAM von 86’040 Franken. Dies benachteiligt alle Personen, die Teilzeit gearbeitet haben, in der Mehrzahl Frauen.
- Wenn Gutschriften gewährt werden, wird zunächst die Summe dieser fiktiven Einkommen berechnet und dann durch die volle Beitragsdauer geteilt. Ein Beispiel: Wenn eine Person ihren Ehepartner 10 Jahre lang betreut, wird die Gesamtsumme der BGS zunächst durch die Anzahl der Beitragsjahre geteilt (10 x 43’020 = 430’020 / 43 = 10’000 Franken).
- Das Ergebnis dieser Berechnung wird zum RAM addiert und auf dieser Basis wird die Rentenhöhe bestimmt.
In diesem System ist Folgendes zu beachten:
- Ein einziges Gutschriftsjahr ermöglicht nicht immer einen Wechsel in die nächsthöhere Einkommensklasse: Es gewährt nur einen Zuschlag von 977 Franken (bzw. 1000 Franken für Frauen), der zum RAM (43’020 / 44 oder 43) addiert wird. Um von einer RAM-Einkommensklasse in die nächste zu gelangen, ist jedoch ein Anstieg um 1’434 Franken erforderlich, wenn man sich an zwei tiefsten Einkommensklassen orientiert.
- Der monatliche Rentenanstieg, den man beim Wechsel von einer Einkommensklasse in eine höhere Einkommensklasse erhält, beträgt bei niedrigen tiefen nur 31 Franken und bei höheren Einkommen 19 oder 20 Franken (ab einem RAM von 44’454 Franken).
- Sobald das Höchsteinkommen erreicht ist (d.h. 86’040 Franken RAM), wirken sich die Gutschriften nicht mehr auf die Höhe der Rente aus. Personen mit hohen Einkommen profitieren bei ihrer AHV-Rente nicht mehr davon, wenn sie sich um ihre Angehörigen kümmern.
Folgendes Beispiel soll obenstehende Zahlen verdeutlichen: Frau Bolomey erhält zehn BGS, weil sie ihren schwerkranken Mann bis zu seinem Tod betreut hat (10 x 43 020 Franken). Um dies tun zu können, musste sie ihre Teilzeitanstellung aufgeben. Die Summe ihrer Einkünfte, geteilt durch die Beitragsjahre, ergibt ein RAM von 30’114 Franken, was einer Rente von 1’537 Franken pro Monat entspricht. Diese erste RAM wird um die 10 Jahre Gutschriften erhöht, deren Summe zunächst durch die Gesamtzahl der Beiträge geteilt wird (10 x 43'020 Franken = 430'020 Franken / 43 Jahre = 10’000 Franken): Das RAM von Frau Bolomey liegt nun bei 40’114 Franken, und somit 6 Einkommensklassen höher. Ihre AHV-Rente wird somit 1’723 Franken betragen, d. h. 186.- mehr pro Monat (oder 2’232.- Franken pro Jahr).
Es wird zwar anerkannt, wenn während zehn Jahren Tag und Nacht gearbeitet wird, um seinen hilflosen Ehepartner zu unterstützen, ihm ein Leben zuhause, statt im Heim zu ermöglichen, wenn man seine Arbeit aufgeben muss und deshalb nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt. Diese Anerkennung ist aber in erster Linie symbolischer Natur, nicht viel mehr.
Die Care-Arbeit verdient eine echte Aufwertung
Erziehungsarbeit und Betreuungsarbeit geben Anspruch auf dieselben jährlichen Gutschriften. Es ist jedoch notwendig, zwischen diesen beiden Arten von Gutschriften zu unterscheiden. Denn die Situation von Eltern, die ihre eigenen Kinder erziehen, unterscheidet sich von der Situation von Personen, die vom Schicksal getroffen wurden (Unfall, Krankheit, Invalidität) oder von Angehörigen, die sich um ältere Eltern kümmern, denen sie die Unterbringung in für die Allgemeinheit teuren Heimen ersparen.
Der fiktive Betrag, der für die Erziehungsarbeit der eigenen Kinder gewährt wird, sollte nicht derselbe sein wie jener für die Betreuungsarbeit. Die Care-Arbeit muss zwar generell aufgewertet werden, auch jene von Eltern, wie dies die Petition der Frauensession fordert. Travail.Suisse ist aber der Meinung, dass die Betreuung von Angehörigen eine stärkere Aufwertung erhalten muss. Ebenso müssen die Frauen der «Sandwich-Generation» Erziehungs- und Betreuungsgutschriften kumulieren können, sowie die Seniorinnen und Senioren, die selber Betreuungsarbeit leisten, in die Überlegungen des Parlaments einbezogen werden. Nur unter diesen Bedingungen können die Bedürfnisse unserer alternden Gesellschaft dank des Engagements der Angehörigen auch weiterhin erfüllt werden.
Quellen:
- Laut dem Satellitenkonto Haushaltsproduktion des BfS beläuft sich der Wert der unbezahlten Arbeit auf 408 Milliarden Franken für insgesamt 9,2 Milliarden Arbeitsstunden. Das ist mehr als die Anzahl der Stunden, die für bezahlte Arbeit aufgewendet werden.
- Die Gutschrift entspricht dem Dreifachen der jährlichen Mindestrente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Im Jahr 2022 beträgt sie 43’020 Franken.
- Frauen der «Sandwich-Generation» sind Frauen, die sich um minderjährige Kinder (<16 Jahre) sowie um Verwandte kümmern, die Hilfe und Unterstützung benötigen (Ehepartner, Partner, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Urgrosseltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder). Meist handelt es sich um Frauen, die zwischen 45 und 65 Jahre alt sind, spät Kinder bekommen haben oder einen Partner mit kleinen Kindern geheiratet haben, und die sich auch um einen kranken oder behinderten Partner oder einen Elternteil kümmern, der auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist.
- Petition «Care-Arbeit: Erziehungs- und Betreuungsgutschriften aufwerten», am 30. Oktober 2021 fast einstimmig angenommen (222 Ja, 1 Enthaltung). Die Petition hat im Parlament die Geschäftsnummer 21.4042 erhalten.
- Postulat 22.3370: «Care-Arbeit. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften aufwerten»
- Vgl. Memento 3.01: «Leistungen der AHV: Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV» vom 1. Juli 2022
- Es ist diese Deckelung, welche die AHV «solidarisch und sozial» macht: Hohe Einkommen erhalten nicht mehr als die maximale Rente, die mit dem höchsten Einkommen auf der Skala erzielt wird.
- Aufgrund der Annahme der AHV21-Abstimmung durch das Volk am 25. September 2022 wird die Parität des ordentlichen Rentenalters zwischen Frauen und Männern schrittweise erreicht werden (65 Jahre, 44 Beitragsjahre).
- Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Kürzung der Rente um mindestens 1/44.