BVG21: Mini-Verbesserungen reichen nicht
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat die BVG21-Vorlage vorberaten und schlägt dem Ständerat eine nur minimal verbesserte Version vor. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hält am ausgewogenen und fairen Sozialpartnerkompromiss fest. Der Vorschlag der SGK-S sieht keine solidarische Finanzierung vor und belastet tiefe Einkommen zusätzlich.
Der Ständerat wird sich in der Sommersession als Zweitrat mit der beruflichen Vorsorge befassen. Seine Kommission, die SGK-S, hatte die Vorschläge des Nationalrates und des Bundesrates auf dem Tisch. Der bundesrätliche Vorschlag basiert auf dem BVG-Sozialpartnerkompromiss, den Travail.Suisse zusammen mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund entwickelt hat. Dieser sieht vor, trotz der Senkung des Mindestumwandlungssatzes die Rentenhöhe dank dem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag zu garantieren.
Offenbar will die SGK-S im Vorfeld der Abstimmung über AHV21 den Frauen eine Verbesserung ihrer Rentensituation bieten. Mit dem neuen Modell werden die Rentensenkungen durch den tieferen Umwandlungssatz während 20 Übergangsjahren und für Einkommen unter 100'380 Franken lebenslang mit einem Rentenzuschlag kompensiert. Damit erhalten rund 90 Prozent der Versicherten einen Zuschlag, was eine leichte Verbesserung im Vergleich zum Vorschlag des Nationalrats darstellt. «Aber für Personen mit tiefen Einkommen – darunter vor allem Frauen – ist die Lösung teuer. Sie bezahlen mehr, um am Ende weniger Rente zu erhalten. Das kann Travail.Suisse nicht unterstützen», erklärt Präsident Adrian Wüthrich.