Keine Erhöhung des Mindestzins in der beruflichen Vorsorge – trotz hoher Renditen an den Finanzmärkten
Der Bundesrat hat heute entschieden, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, kritisiert diesen Beschluss. Die gute Performance an den Finanzmärkten muss sich endlich auch bei der minimal garantierten Verzinsung in der beruflichen Vorsorge niederschlagen.
Die Renditen an den Finanzmärkten sind hoch und die Zinsen auf Bundesanleihen sind in den vergangenen Monaten kontinuierlich gestiegen. Die Deckungsgrade der Pensionskassen erreichen zudem ein Rekordhoch. Einzig die Zinsen, welche den Versicherten auf ihrem Alterskapital in der beruflichen Vorsorge gutgeschrieben werden, sollen nicht steigen. Dieser Entscheid des Bundesrats ist für Travail.Suisse unverständlich.
Der Bundesrat folgt damit der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission), die im August dieses Jahres die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1% gefordert hatte. «Mit einer Anhebung des Mindestzinssatzes hätte der Bundesrat den positiven Marktentwicklungen endlich Rechnung getragen und die aktiven Versicherten besser an den Finanzerträgen beteiligt», erklärt so Anna Storz, Leiterin Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Angesichts der sinkenden Renten und steigenden Kosten in der zweiten Säule wäre dies dringend notwendig.