Der BVG-Mindestzins muss erhöht werden
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) rät dem Bundesrat, den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Obwohl die Performance an den Finanzmärkten erneut hervorragend ist und die Langfristzinsen gestiegen sind, will die Kommissionsmehrheit keine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf Vorsorgeguthaben. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hält diesen Entscheid für unverständlich und fordert den Bundesrat auf, dem Vorschlag der Kommission keine Folge zu leisten.
Die BVG-Kommission hat heute entschieden, den Mindestzinssatz bei 1% zu belassen. Die bereits sehr konservative Mindestzinsformel, die der BVG-Kommission als Ausgangspunkt für die Festlegung des Zinssatzes dient, stieg aufgrund der guten Performance an den Finanzmärkten und den etwas höheren Langfristzinsen auf einen Wert von 1.3% an. Travail.Suisse hat deshalb vorgeschlagen, den Mindestzins auf 1.25% zu erhöhen. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder folgte diesem Vorschlag allerdings nicht und rät dem Bundesrat den Mindestzins bei 1% zu belassen. «Hohe Renditen an den Finanzmärkten müssen sich auch in einer höheren Verzinsung bei den Pensionskassenguthaben widerspiegeln», so Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse.
Dies umso mehr, als dass die Prognosen für die wirtschaftliche Erholung weltweit in diesem und im kommenden Jahr sehr vorteilhaft sind. Der wiederholte Hinweis auf die herrschenden Negativzinsen allein ist somit nicht stichhaltig, wenn gleichzeitig hohe Renditen bei Aktien und Immobilien erwirtschaftet werden können, welche auch eine realwirtschaftliche Grundlage haben.
Zudem zeigt sich auch die Lage der Pensionskassen derzeit vorteilhaft. Die Deckungsgrade liegen auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren und die durchschnittlichen Wertschwankungsreserven liegen im Zielbereich. «Bei den Pensionskassen bestehen ausreichend Spielräume für eine höhere Beteilung der aktiven Versicherten an den Finanzerträgen», so Thomas Bauer. Travail.Suisse fordert deshalb den Bundesrat auf, der Kommissionsmehrheit nicht zu folgen und den Mindestzins auf 1.25% zu erhöhen.