Dringend nötige Unterstützung für die BVG-Auffangeinrichtung
Der Bundesrat hat heute dem Parlament eine dringliche Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) unterbreitet zur Unterstützung der BVG-Auffangeinrichtung. Als Mitträger der Stiftung ist Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, erfreut, dass der Bundesrat die spezielle Situation anerkennt und dem Parlament eine Lösung beantragt. Die Vorsorgegelder von 1,2 Millionen Arbeitnehmenden - vielfach mit kleinen Guthaben - können so gesichert werden.
Das Parlament wird in der Herbstsession die Gesetzesänderung im dringlichen Verfahren beschliessen, damit die Vorsorgegelder angesichts der wirtschaftlich unsicheren Zeiten schnell gesichert werden. Die Auffangeinrichtung BVG als von den Sozialpartnern getragene Stiftung mit gesetzlichem Auftrag im Bereich der beruflichen Vorsorge verwaltet 60 Prozent aller Freizügigkeitskonti der Schweiz im Umfang von 12,7 Milliarden Franken. Anders als andere Anbieter von Freizügigkeitskonten - wie Banken und Versicherungen - muss die Auffangeinrichtung als letztes Auffangnetz sämtliche Gelder von Versicherten annehmen, welche aus ihrer Vorsorgeeinrichtung austreten. Dies betrifft insbesondere arbeitslose Arbeitnehmende, welche ihr Alterskapital zwischenzeitlich bei ihr deponieren.
Für die Auffangeinrichtung besteht von Gesetzes wegen ein Kontrahierungszwang. Sie kann somit die Gelder nicht ablehnen. In Zeiten von Negativzinsen und unsicheren Finanzmärkten wird es jedoch immer schwieriger, das Kapital in dieser Höhe zu erhalten und dabei auch die Verwaltungskosten selber zu tragen. Dies umso mehr, als dass die Kapitalien nur teilweise angelegt werden können, da sie unter Umständen relativ rasch wieder abgezogen werden, beispielsweise bei einem erneuten Stellenantritt. Die Auffangeinrichtung darf die Konti in der Zwischenzeit nicht negativ verzinsen, ist aber vom aktuellen Negativzinsumfeld stark betroffen. Kommt die Auffangeinrichtung in eine Unterdeckung, haftet kein Arbeitgeber. Die Arbeitnehmenden, die keinen Arbeitgeber haben und in einer heiklen Lebenssituation sind - oft mit tiefen Löhnen - wären die Leidtragenden.
Wichtiges Zeichen für die Arbeitnehmenden
Der Bundesrat schafft nun während vorübergehend drei Jahren die Möglichkeit, dass die Auffangeinrichtung Gelder im Umfang von bis zu 10 Milliarden Franken sicher zu Nominalwert-Garantie platzieren kann. „Das ist ein wichtiges Zeichen für die betroffenen Arbeitnehmenden und auch gerecht. Schliesslich muss die Auffangeinrichtung ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Es ist deshalb richtig, dass der Bund mit dieser für ihn kostenlosen Lösung der Auffangeinrichtung entgegenkommt“, kommentiert Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse und Mitglied des Stiftungsrates, den Entscheid des Bundesrates. Bereits seit der Negativzins-Phase wurde von den Sozialpartnern immer wieder auf die Situation aufmerksam gemacht. Es brauchte die Corona-Situation und das Schmelzen der Reserven, um endlich eine Lösung zu finden, bevor die Auffangeinrichtung in die Unterdeckung fällt. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung ist zu erwarten, dass bei der Auffangeinrichtung in den kommenden Monaten weitere Freizügigkeitsgelder deponiert werden. Travail.Suisse fordert das Parlament auf, die Gesetzesänderung in der Herbstsession dringlich zu genehmigen und dabei eine dauerhafte Gewährung eines entsprechenden Kontos zu beschliessen.