Heute hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge im nächsten Jahr bei 1 Prozent zu belassen. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid richtig. Zwar liegen die Langfristzinsen in diesem Jahr wieder tiefer. Gleichzeitig entwickelte sich aber die Performance der Anlageportfolios der Pensionskassen sehr positiv.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, den BVG-Mindestzinssatz bei 1% zu belassen. Er folgt damit der Empfehlung der BVG-Kommission.
Der Mindestzinssatz ist von hoher Wichtigkeit für die Arbeitnehmenden. Insbesondere gewinnorientierte Versicherungsgesellschaften schreiben ihren Versicherten häufig nur den vorgeschriebenen Mindestzinssatz gut. Nur eine faire Verzinsung des Alterskapitals führt aber zu anständigen Pensionskassenrenten und zum wichtigen Beitrag des sogenannt dritten Beitragszahlers. Der Mindestzinssatz hat die Aufgabe, diesen Beitrag zu sichern, unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die sich aus der Entwicklung an den Finanzmärkten ergibt.
An den Finanzmärkten zeigen sich aktuell zwei gegensätzliche Entwicklungen: Einerseits sind die Langfristzinsen – beispielsweise die Renditen auf 10-jährigen Staatsanleihen – weiter gesunken. Andererseits entwickelte sich die Performance von typischen Pensionskassen-Anlageportfolios in diesem Jahr sehr positiv. Der Pictet-25-Index stieg beispielsweise seit Beginn des Jahres um über 9 Prozent. Die beiden gegensätzlichen Entwicklungen legen nahe, den Mindestzinssatz beim bestehenden tiefen Mindestzinsniveau zu belassen.