AHV21: eine Abbauvorlage auf Kosten der Frauen
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) hat heute weitere Elemente ihres Vorschlags für die Reform der AHV präsentiert. Die Kompensation für die Frauen, die vom höheren Rentenalter betroffen sind, wird gegenüber der Bundesratsvorlage gekürzt. Auch bei der Flexibilisierung des Rentenalters verschlechtert die Kommission den Bundesratsvorschlag. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, sind beide Beschlüsse inakzeptabel.
Die ständerätliche Kommission hat heute erneut einzelne Elemente der zukünftigen Reformvorlage kommuniziert. Diese betreffen vor allem die Kompensation der Übergangsgeneration der Frauen und die Flexibilisierung des Rentenalters.
Die Kommission hat nach ihrem Entscheid, das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen, ihre Lösung für eine Übergangsgeneration präsentiert. Dabei bleibt sie sogar hinter dem Vorschlag des Bundesrats zurück und will nur sechs Jahrgänge kompensieren. Der Bundesrat hatte neun Jahrgänge vorgeschlagen. „Damit werden die Sparbemühungen bei der AHV noch stärker als ursprünglich vorgesehen auf dem Buckel der Frauen getätigt. Das ist nicht akzeptabel“, sagt Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse.
Der Bundesrat hatte zudem vorgeschlagen, einen Vorbezug des Rentenalters ab 62 Jahren für beide Geschlechter zu ermöglichen. Dies hätte vor allem Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen und häufig beschwerlicher Arbeit eine frühere Pensionierung erleichtert. Statt hier eine sinnvolle Verbesserung zu ermöglichen, will die Kommission diese Frühpensionierung auch für Frauen aufheben. Zukünftig ist eine Frühpensionierung für beide Geschlechter erst ab 63 Jahren möglich.
Travail.Suisse begrüsst zwar die leichte Anhebung des Plafonds für Ehepaarrenten auf 155% von bisher 150%. Dieser einzige Lichtblick vermag jedoch das trübe Bild auf diese Abbauvorlage nicht aufzuhellen.