BVG-Mindestzinssatz: Zinswende erreicht BVG-Kommission
Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) rät dem Bundesrat, den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge auf 1.25% zu heben. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist sehr erfreut, dass die Kommission der Zinswende endlich Rechnung trägt. Allerdings wäre aus Sicht von Travail.Suisse eine stärkere Erhöhung angebracht gewesen.
Travail.Suisse ist sehr erfreut, dass die BVG-Kommission heute entschieden hat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf 1.25% anzuheben. Wir haben eine lange Phase der Negativzinsen hinter uns, in der trotz hohen Erträgen auf den Finanzmärkten, den Versicherten ihr Anteil an den Gewinnen nicht gutgeschrieben werden musste. Umso dringender ist es, dass die Pensionskassen ihren Versicherten jetzt wieder höhere Zinsen auf dem Alterskapital gutschreiben müssen. Eine Mehrheit der BVG-Kommission hat dies erkannt und stimmte einer leichten Erhöhung des Mindestzinssatzes zu.
Allerdings ist die aktuelle Situation für die Versicherten nach wie vor unbefriedigend. Die Inflationsrate ist höher als der Mindestzinssatz. «Das bedeutet, dass das Alterskapital und damit auch die zu erwartenden Renten an Wert verlieren» hält Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik bei Travail.Suisse, fest. Gleichzeitig ermöglicht diese Höhe des Mindestzinssatzes den Lebensversicherern, immer noch hohe Renditen aus dem Pensionskassengeschäft zu ziehen. Travail.Suisse hatte sich deshalb im Vorfeld der Kommissionssitzung für einen höheren Mindestzinssatz ausgesprochen.