Travail.Suisse bedauert Entscheid des Bundesgerichts zum Frauenrentenalter
Travail.Suisse bedauert, dass das Bundesgericht die Klage zur Aufhebung des Abstimmungsresultats zur AHV21 ablehnt. Travail.Suisse lehnte die Reform AHV21 ab, weil diese die AHV in erster Linie über eine Erhöhung des Frauenrentenalters sanieren wollte. Dass eine generelle Rentenaltererhöhung nicht mehrheitsfähig ist, hat sich in der Zwischenzeit bestätigt.
Heute hat das Bundesgericht entschieden, das Abstimmungsresultat über die AHV21 nicht zu annullieren. Travail.Suisse bedauert diesen Entscheid. Die Erhöhung des Frauenrentenalters bedeutet einen einschneidenden Rentenverlust für Frauen und wird für die Übergangsgeneration zu wenig kompensiert. Es ist fraglich, ob die Bevölkerung der Erhöhung zugestimmt hätte, wenn die Finanzlage der AHV korrekt dargestellt worden wäre.
Keine weiteren Rentenaltererhöhungen
Das knappe Resultat der Volksabstimmung über die AHV21 war ein deutliches Zeichen, dass die Bevölkerung Rentenaltererhöhungen sehr skeptisch gegenübersteht, weil sie immer einen Rentenabbau bedeuten. Noch deutlicher sichtbar wurde diese Ablehnung bei der gewaltigen Niederlage der Renteninitiative der Jungfreisinnigen vom März 2024. Die Abstimmungen haben deutlich gezeigt, dass Rentenaltererhöhungen für die Bevölkerung nicht in Frage kommen – auch nicht bei einer nächsten Reform. Travail.Suisse erwartet, dass Bundesrat und Parlament auch bei den kommenden Diskussionen über die AHV keinen Leistungsabbau zulassen.