Rasche Zusatzfinanzierung der AHV jetzt anpacken
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) hat gestern entschieden, dass sie der gesetzlichen Grundlage für die Auszahlung der 13. AHV-Rente des Bundesrats zustimmt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diesen Entscheid. Hingegen hat die SGK-S die Finanzierung der 13. AHV-Rente noch nicht abschliessend behandelt. Travail.Suisse erachtet es als dringlich, dass die Frage der Finanzierung rasch geklärt und dem Parlament vorgelegt wird.
Travail.Suisse ist erfreut, dass die Umsetzung der 13. AHV-Rente bereits in der Wintersession vom Ständerat behandelt werden kann. Damit ist sichergestellt, dass es bald eine gesetzliche Grundlage zur Auszahlung der 13. AHV-Rente geben wird. Diese wird gerade den Rentnerinnen und Rentnern, die in prekären Verhältnissen leben, eine spürbare Erleichterung bringen.
Finanzierung muss rasch angepackt werden
Travail.Suisse ist der Ansicht, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente nicht auf die lange Bank geschoben werden kann. Die ständerätliche SGK muss rasch zu einem Entschluss über die nötige Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente gelangen und in der Frühlingssession die entsprechende Vorlage dem Ständerat präsentieren. «Das Parlament soll seine Verantwortung wahrnehmen und rasch eine Zusatzfinanzierung beschliessen», sagt Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik von Travail.Suisse. Aus Sicht von Travail.Suisse gilt es jetzt zu handeln.
Travail.Suisse zieht eine Finanzierung über die Lohnprozente oder über eine Mischung aus Lohnprozenten und Mehrwertsteuer vor. Hingegen lehnt Travail.Suisse die Senkung des Bundesbeitrags, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird und von einer Mehrheit der ständerätlichen SGK begrüsst wird, ab. Der Bundesbeitrag garantiert, dass auch die vermögenden Rentnerinnen und Rentner sich gemäss ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten der AHV beteiligen. Deshalb darf dieser nicht gesenkt werden.