AHV-Finanzierung: Bundesrat ignoriert Vernehmlassung
Heute hat der Bundesrat bekannt gegeben, welche Umsetzung der 13. AHV-Rente er dem Parlament vorschlägt. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat für die Finanzierung einen Mix aus Mehrwertsteuer und Lohnprozenten zur Diskussion gestellt. Nun soll alles über die Mehrwertsteuer finanziert und der Bundesbeitrag gesenkt werden, obwohl beides in der Vernehmlassung nicht unterstützt wurde. Travail.Suisse hofft, dass das Parlament in dieser Hinsicht nachbessern wird.
Der Bundesrat sieht vor, die 13. AHV-Rente allein über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Travail.Suisse fordert, dass das Parlament hier nachbessert und dafür sorgt, dass für die Finanzierung auch eine Erhöhung der Lohnprozente beigezogen wird, so wie es die Mehrheit der Teilnehmenden an der Vernehmlassung gefordert hatte. «Bei einer alleinigen Finanzierung über die Mehrwertsteuer werden sich Personen mit höheren Einkommen nicht ihrer Finanzkraft entsprechend an der Finanzierung der 13. AHV beteiligen», sagt Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik bei Travail.Suisse.
Der Bundesrat hatte in der Vernehmlassung vorgeschlagen, den Bundesbeitrag temporär bis zur nächsten AHV-Reform zu senken. Die Vernehmlassung hat klar gezeigt, dass die Senkung des Bundesbeitrags abgelehnt wird. Travail.Suisse lehnt eine Senkung des Bundesbeitrags ebenfalls ab. Der Bundesbeitrag ist wichtig, weil er garantiert, dass sich auch die wohlhabenden Rentnerinnen und Rentner ihren finanziellen Verhältnissen angemessen an der Finanzierung der 13. AHV-Rente beteiligen.
Travail.Suisse hofft, dass das Parlament in diesen Bereichen noch nachbessern wird und die Vorschläge stärker an den Ergebnissen der Vernehmlassung ausrichten wird. Hingegen begrüsst Travail.Suisse die rasche Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. So kann diese bereits Ende 2026 zum ersten Mal ausbezahlt werden.