Die zuständige Nationalratskommission will eine 13. IV-Rente einführen und die Berechnung der IV-Renten verbessern. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diese Entscheide sehr und hofft auf eine baldige Umsetzung.
Die nationalrätliche Sozial- und Gesundheitskommission will mit einer Kommissionsmotion eine 13. IV-Rente einführen. Travail.Suisse erachtet diesen Schritt als wichtig und begrüsst ihn sehr. Die Renten der Invalidenversicherung sind heute für viele Betroffene sehr knapp bemessen. 50% der IV-Rentnerinnen und IV-Rentner bezogen im Jahr 2022 Ergänzungsleistungen, weil sie mit der IV-Rente allein ihre Lebenshaltungskosten nicht decken können. «Um Personen, die nicht oder nicht mehr am Arbeitsleben teilhaben können, ein würdiges Leben zu garantieren, ist eine 13. IV-Rente dringend notwendig,» sagt Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik von Travail.Suisse.
Teilrenten realistisch berechnen
Die Nationalratskommission hat an ihrer Sitzung auch die parlamentarische Initiative Kamerzin behandelt. Diese fordert, dass die Teilrenten in der IV neu berechnet werden. Dafür sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem realen Arbeitsmarkt herangezogen werden. Heute wird auf Statistiken abgestellt, die wenig über die realen Beschäftigungsmöglichkeiten aussagen, um die IV-Teilrenten zu berechnen. Das führt zu Verzerrungen zu Lasten der Versicherten.
Travail.Suisse ist sehr erfreut, dass die Kommission die parlamentarische Initiative Kamerzin unterstützt. In seinem Kongresspapier fordert Travail.Suisse, dass die Berechnung der IV-Renten den tatsächlich möglichen Einkommen Rechnung trägt. Damit soll sichergestellt sein, dass die Teilrenten realistisch berechnet werden. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Kamerzin wird dieses Ziel erreicht.