Am 1. Januar 2009 trat das Familienzulagengesetz in Kraft. Es wurde von Travail.Suisse angestossen und garantiert, dass Familien für jedes Kind eine Zulage erhalten, unabhängig davon, in welchem Kanton sie wohnen. In den letzten 15 Jahren wurden einige Neuerung eingeführt, aber es gibt auch ungelöste Probleme.
Vor 15 Jahren trat das eidgenössische Familienzulagengesetz in Kraft, welches die Mindesthöhe der Familienzulagen festlegt. Für Kinder unter 16 Jahren sind es aktuell mindestens CHF 200 pro Monat, für Jugendliche in Ausbildung unter 25 Jahren mindestens CHF 250 pro Monat. Zudem legt das Gesetz die Anspruchsvoraussetzungen für die Familienzulagen fest und bestimmt, welchem Elternteil die Zulagen ausbezahlt werden. Den Kantonen steht es jedoch weiterhin frei, höhere Familienzulagen als das gesetzliche Minimum auszurichten.
Das Familienzulagengesetz wurde als Gegenvorschlag zur Initiative «Für faire Kinderzulagen» ausgearbeitet, welche Travail.Suisse und seine Verbände im Jahr 2003 eingereicht hatten. Angesichts des Gegenvorschlags, der wesentliche Elemente der Initiative übernahm, zog Travail.Suisse die Initiative anschliessend zurück. Gegen den Gegenvorschlag ergriff der Gewerbeverband das Referendum. In der Abstimmung vom 21. November 2006 nahm schliesslich eine sehr deutliche Mehrheit von knapp 68% der Stimmenden, und alle Stände ausser Appenzell-Innerhoden, das Familienzulagengesetz an.
Wichtige Revisionen in den letzten 15 Jahren
Seit seiner Einführung auf Bundesebene gab es mehrere Revisionen des Familienzulagengesetzes. 2011 wurden die Familienzulagen dank einem Vorstoss von Hugo Fasel, dem ehemaligen Präsidenten von Travail.Suisse, auf Selbständigerwerbende ausgedehnt. Seit 2019 erhalten auch arbeitslose Alleinerziehende Familienzulagen. Im Rahmen dieser Revision wurde zudem der Bezug der Ausbildungszulagen flexibilisiert. Seit fünf Jahren besteht der Anspruch auf Ausbildungszulagen bereits ab dem 15. Altersjahr des Kindes, wenn es sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Ausbildung befindet und beispielsweise bereits eine Lehre beginnt. Alle drei Revisionspunkte waren wichtige Erweiterungen, die zur finanziellen Entlastung von Familien beitragen. In diesem Jahr hat das Parlament ausserdem beschlossen, die Kantone zu einem vollen Lastenausgleich zwischen den einzelnen Familienausgleichskassen zu verpflichten.
Anpassung der Familienzulagen an die Teuerung
In diesem Jahr beträgt die aufgelaufene Teuerung seit der Einführung der Familienzulagen vor 15 Jahren mehr als 5 Prozent, weshalb die Familienzulagen ab nächstem Jahr erstmals an die Teuerung angepasst werden müssen – so sieht es das Familienzulagengesetz vor. Im August hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er die Anpassung an die Teuerung in der Familienzulagenverordnung entsprechend umsetzen wird. Die Familienzulagen werden entsprechend der Teuerung um 7,1% erhöht und betragen neu CHF 215 pro Monat für Kinder und CHF 268 für Jugendliche in Ausbildung.
Zur Ermittlung der Teuerung stützt sich der Bundesrat auf die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK). Darin ist allerdings die Entwicklung der Krankenkassenprämien nicht enthalten. Die jährlichen Kosten für eine mittlere Krankenkassenprämie sind seit 2009 um 74% oder fast 2'000 Franken gestiegen. Angesichts der Tatsache, dass die Krankenkassenprämien bei Familien einen grossen Budgetposten ausmachen, stellt sich die Frage, wie diese Entwicklung bei der Höhe der Familienzulagen Rechnung berücksichtigt werden muss. Diese Woche hat die ständerätliche SGK grünes Licht gegeben, einen Vorstoss von Marc Jost zu überweisen, der eine Erhöhung der Familienzulagen um 50 Franken verlangt. Damit folgt sie dem Entscheid ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission. Travail.Suisse erachtet eine weitere Erhöhung der Familienzulagen als dringend notwendig, um die stark steigenden Kosten der Krankenkassen aufzufangen und ist erfreut über die Unterstützung für den Vorstoss.