Travail.Suisse begrüsst Entscheid für weitere Abklärungen zur Krankentaggeldversicherung
Die ständerätliche Kommission hat gestern entschieden, ein Postulat einzureichen, um vom Bundesrat eine Auslegeordnung zur Krankentaggeldversicherung zu erhalten. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diesen Entscheid und ist erfreut, dass die Kommission den Handlungsbedarf erkennt. Mit einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung würde eine wichtige Lücke in der sozialen Sicherheit der Schweiz geschlossen werden.
Heute ist die Krankentaggeldversicherung in der Schweiz nicht obligatorisch. Wer in der Schweiz bei einem Arbeitgeber ohne Krankentaggeldversicherung arbeitet und länger krank wird, erhält im ersten Dienstjahr während mindestens drei Wochen weiterhin seinen Lohn. Wer im zehnten Dienstjahr steht, erhält während mindestens 6 Monaten weiterhin seinen Lohn. Was darüber hinaus geht, ist nicht obligatorisch versichert. Bei längerer Krankheit kann dies zu grosser finanzieller Not der betroffenen Arbeitnehmenden führen.
«Das Fehlen einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung stellt eine grosse Lücke im Schweizer Sozialversicherungssystem dar. Für Travail.Suisse ist klar, dass diese Lücke geschlossen werden muss», sagt Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Gleichzeitig könnten mit einem Obligatorium auch die Prävention und der Gesundheitsschutz gestärkt werden. Dies ist dringend nötig, denn viele Arbeitnehmende leiden unter den Belastungen am Arbeitsplatz.
Travail.Suisse ist deshalb sehr erfreut über das positive Zeichen aus der ständerätlichen Kommission. Die Auslegeordnung, welche die Kommission vom Bundesrat verlangt, wird klar aufzeigen, dass eine wesentliche Lücke in der sozialen Absicherung bei Krankheit besteht.