Das Parlament hat im Herbst 2012 die Bezahlung der für das Stillen aufgewendeten Zeit, die vom Gesetz als Arbeitszeit anerkannt wird, im Grundsatz gutgeheissen. Nun muss eine klare, eindeutige Lösung gefunden werden, um diesem unbestrittenen Willen zu entsprechen. Die Frage nach der Dauer der Stillpausen steht im Zentrum der Vorbereitungsarbeiten. Zwei Stunden bezahlte Stillpausen pro Tag könnten der Schweiz ermöglichen, ihre Gesetzgebung mit dem IAO-Übereinkommen über den Mutterschutz in Übereinstimmung zu bringen.