Das Parlament hat im Herbst 2012 die Bezahlung der für das Stillen aufgewendeten Zeit, die vom Gesetz als Arbeitszeit anerkannt wird, im Grundsatz gutgeheissen. Nun muss eine klare, eindeutige Lösung gefunden werden, um diesem unbestrittenen Willen zu entsprechen. Die Frage nach der Dauer der Stillpausen steht im Zentrum der Vorbereitungsarbeiten. Zwei Stunden bezahlte Stillpausen pro Tag könnten der Schweiz ermöglichen, ihre Gesetzgebung mit dem IAO-Übereinkommen über den Mutterschutz in Übereinstimmung zu bringen.
Die Bezahlung der Stillzeit, wenn eine Frau arbeitet, war das einzige noch bestehende Hindernis für die Ratifizierung des von der Schweiz unterzeichneten IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz. Der einzige Vorwand, der gewissen rücksichtslosen Arbeitgebern bisher ermöglichte, stillenden Arbeitnehmerinnen die dafür aufgewendete Zeit vom Lohn abzuziehen, ist eine rechtliche Lücke der Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes (ArGV1), die nicht präzisiert, dass diese Zeit zu bezahlen ist. Mangels anderer Bestimmungen wurde die Frage durch das Obligationenrecht geregelt.
Arbeitgeberkreise, wie das Centre Patronal oder der Schweizerische Gewerbeverband, haben sich auf diese Lücke gestützt, um die Bezahlung der Stillpausen weiterhin zu verweigern, und scheinbar tun sie das trotz des klaren Willens des Parlaments immer noch. Diese Haltung zeigt sehr gut, wie schwach die Argumentation ist. Das ist nichts weiter als engstirniger, kleinlicher Konservatismus. Dieser letzte Unsinn sollte demnächst behoben werden, denn ein Entwurf zur Verordnungsänderung wird derzeit geprüft.
Regelungen der europäischen Nachbarn als Anregung für die Schweiz
Die Medien haben aufgegriffen, was die Bundesverwaltung über das Staatssekretariat für Wirtschaft in die Vernehmlassung schickt. Gemäss diesen Berichten soll die Mutter im ersten Lebensjahr des Kindes über eineinhalb Stunden vom Arbeitgeber bezahlte Stillpausen verfügen können. So lange darf eine Mutter in Deutschland, Österreich oder Luxemburg bei einem Arbeitstag von über 8 Stunden ihr Kind stillen. Italien zeigt sich weit grosszügiger und gewährt zwei Stunden bezahlte Stillzeit, wenn eine Frau mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitet, und eine Stunde, wenn sie weniger arbeitet. In den Niederlanden steht es den Frauen völlig frei, ihr Kind bis zu seinem neunten Monat so oft zu stillen, wie sie möchten, jedenfalls so lange, bis ein Viertel der Arbeitszeit erreicht ist.
Nach Ansicht von Travail.Suisse ist die italienische Lösung mit zwei Stunden pro Tag die richtige. Sie entspricht dem, was Arbeitsärzte als akzeptabel erachten.
In der Schweiz – und damit ist sie in Europa eine Ausnahme – arbeitet die grosse Mehrheit der Frauen mit Kindern Teilzeit. Für Travail.Suisse ist es ganz wichtig, dass das gewählte Modell Teilzeit arbeitende Frauen nicht benachteiligt und ihnen auch ermöglicht, am Arbeitsplatz zu stillen sowie Milch abzupumpen, was gemäss den Empfehlungen des SECO dem Stillen gleichkommt. Gut vorstellbar wäre eine je nach Tagesarbeitszeit gestaffelte Dauer der bezahlten Stillpausen, wie das Italien vorsieht.
Schliesslich unterscheidet das heutige Recht zwischen Stillen am Arbeitsplatz (gilt zu 100 Prozent als Arbeitszeit) und Stillen ausserhalb des Betriebs (gilt nur zu 50 Prozent als Arbeitszeit). Das Übereinkommen über den Mutterschutz macht diesen Unterschied nicht. Es sieht eine vollständige Entschädigung der Stillpausen vor, gestattet den Staaten allerdings, diese Pausen zu begrenzen. Nach Ansicht von Travail.Suisse könnte die im Schweizer Recht vorgesehene Unterscheidung abgeschafft werden, wenn eine klare und nicht diskriminierende Regelung zur Bezahlung und Dauer der Stillzeit eingeführt wird.
Wahlfreiheit als Grundsatz
Es ist wichtig, die Frauen bei ihrer Entscheidung, das Kind nach Wiederaufnahme der Arbeit weiter zu stillen, zu unterstützen. So muss das Stillen während der Arbeit ein anerkanntes Recht jeder Frau sein, und zwar unabhängig von der Dauer und Häufigkeit der Stillpausen. Ausserdem muss jede Mutter ihr Kind so lange stillen können, wie sie das möchte. Dieser Grundsatz muss unbedingt in der neuen Fassung von Artikel 60 der Verordnung ArGV1 stehen.
Um das Stillen über mehrere Monate zu fördern, muss die Stillzeit während der Arbeit natürlich bezahlt werden, oder es muss zumindest eine grosszügig bemessene Pausendauer festgelegt werden, während der Anspruch auf Bezahlung besteht. Die Erfahrung der Verbände von Travail.Suisse zeigt jedoch, dass Frauen ihr Kind bei der geringsten Spannung am Arbeitsplatz – die Nichtbezahlung der Stillzeit ist eine Ursache dafür – rascher abstillen, als sie eigentlich möchten, dies trotz der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, des Bundesamts für Gesundheit und der Ärzteschaft. Das gewählte System sollte daher grosszügig sein. Gerade bei den Stellen mit den tiefsten Löhnen, die meistens von Frauen besetzt werden, ist ein Lohnausfall während der Stillzeit schlicht nicht tragbar.
Geringfügige Kosten
Die Kosten für die Arbeitgeber sind geringfügig, denn die Pausen zum Stillen und Abpumpen der Milch bleiben bezüglich Häufigkeit und Dauer im Rahmen. Nach dreieinhalb Monaten (Mindestdauer des eidgenössischen Mutterschaftsurlaubs) wird ein Säugling nicht mehr so oft gestillt wie nach der Geburt. Viele Frauen kombinieren zudem die Muttermilch mit Pulvermilch im Fläschchen. Sehr oft stillen die Mütter ihr Kind nach sechs Monaten ab, wenn der Zeitpunkt zur Diversifizierung der Nahrung gekommen ist.
Jene, die wieder einmal das Schreckgespenst der unhaltbaren, wachsenden Kostenlast für die Unternehmen heraufbeschwören, seien an den einzigen bis heute bekannten Gerichtsfall erinnert: Dieser hat gezeigt, dass sich die strittige Summe lediglich auf etwa 600 Franken beläuft.
Die Unternehmen können jedoch mit einem deutlich höheren «Return on Investment» rechnen, beispielsweise in Bezug auf die Absenzen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin wegen Krankheit des Kindes. Es ist nämlich anerkannt, dass ein Kind, das mehrere Monate lang gestillt wurde, später seltener krank ist und weniger Allergien entwickelt. Ausserdem sind Arbeitnehmerinnen, die ohne Schikane stillen können, deutlich motivierter, was sich positiv auf die Produktivität auswirkt.
Alles spricht für grosszügige Bestimmungen bezüglich Bezahlung der Stillpausen. Hoffen wir, dass die Arbeitskommission und der Bundesrat den gesunden Menschenverstand walten lassen.