Am 22. September 2013 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Öffnungszeiten der Tankstellenshops ab. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, wehrt sich gegen diese Gesetzesänderung. Sie bringt eine Veränderung, die weder technisch noch wirtschaftlich begründet werden kann und weitreichende Folgen haben würde.
Heute müssen Tankstellenshops um 01.00 Uhr nachts geschlossen werden. Es gibt weder eine technische noch wirtschaftliche Begründung, warum sie offen gehalten werden sollen. Neu soll aber das Arbeitsgesetz so verändert werden, dass sie 24 Stunden geöffnet bleiben können:
„Auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr dürfen in Tankstellenshops, deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags und in der Nacht beschäftigt werden.“
Begründet wird diese Forderung vor allem damit, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Tankstellen bedienen oder in Tankstellenbistros arbeiten, bereits heute ohnehin während der ganzen Nacht anwesend sind. Es müsse daher nicht mit einer erheblichen Zunahme an Nacharbeit gerechnet werden, weil die gleichen Personen diese Arbeit ausführen können. Das tönt logisch. Warum sollte man das nicht unterstützen?
Die Gefahr dieser Vorlage
Wird dieser Gesetzesänderung angenommen, so verändern wir die Begründung von Nachtarbeit. Heute wird Nachtarbeit nur bewilligt, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie technisch oder wirtschaftlich notwendig ist. Denn wir wissen aus zahlreichen Studien: Nachtarbeit schadet der Gesundheit. Sie ist daher auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
Mit der neuen Regelung wird aber Nachtarbeit bewilligt, ohne dass sie ihre technische oder wirtschaftliche Notwendigkeit beweisen muss. Mit der Annahme der Gesetzesänderung wird es daher nicht lange dauern, bis auch andere Betriebe ohne technische oder wirtschaftliche Notwendigkeit Nachtarbeit verlangen werden. Ihr Argument wird sein, dass sie gleich lange Spiesse wie die Tankstellenshops haben wollen. Das sei nicht mehr als gerecht und entspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Parlamentsdebatte bringt es an den Tag
Dass es so weit kommen wird, wurde auch in der Parlamentsdebatte deutlich. So sagte etwa die Grünliberale Kathrin Bertschy:
_„Die Grünliberalen stehen für ein liberales Arbeitsrecht und für liberale Öffnungszeiten – dann aber bitte für alle! Aus unserer Sicht greift es deshalb zu kurz und ist zudem wettbewerbspolitisch unfair, wenn ausschliesslich die Öffnungszeiten von Tankstellenshops liberalisiert werden sollen. … Die GLP-Fraktion ist der Ansicht, dass wir in einem weiteren Schritt die Liberalisierung nicht nur für die Tankstellenshops, sondern unbedingt auch für alle Shops mit Verkaufsflächen unter 120 Quadratmetern einführen sollten. Mit einer solchen Regelung können Wettbewerbsverzerrungen eliminiert werden, und es kann sichergestellt werden, dass keine – bei einem fairen Wettbewerb gar nicht gefragten – zusätzlichen Shops mit Tankstellen entstehen, da auch die Betreiber von Quartierläden ohne Benzinverkauf frei entscheiden können, ob sich eine Geschäftstätigkeit abends und in der Nacht für sie lohnt. Wir werden einen entsprechenden Vorstoss zur generellen Liberalisierung der Öffnungszeiten von Shops mit einer Verkaufsfläche unter 120 Quadratmetern einreichen und weitere, hängi_ge Vorstösse, welche in diese Richtung gehen, unterstützen.“
Ein Nein ist die richtige Antwort
Angesichts solcher Äusserungen ist es klar: Es muss Nein gesagt werden zu erweiterten Öffnungszeiten der Tankstellenshops. Sie höhlen die Regelungen zur Nachtarbeit (und Sonntagsarbeit) aus. Es scheint zwar ein kleiner Schritt zu sein. Aber er wird eine grosse Wirkung haben, weil wir die Bewilligung von Nachtarbeit (und Sonntagsarbeit) auf eine neue Basis stellen. Das gegenwärtige Arbeitsgesetz orientiert sich an der Gesundheit der Arbeitnehmenden und bewilligt Nachtarbeit nur, wenn diese technisch und wirtschaftlich notwendig ist. Mit der neuen Regelung hält eine neue Argumentation im Gesetz Einzug. Nacht- (und Sonntagarbeit) wird bewilligt, weil bestimmte wirtschaftliche Kräfte es wünschen, obwohl keine technische oder wirtschaftliche Notwendigkeit vorliegt. Das Arbeitsgesetz, welches das Ziel hat, Arbeitnehmende zu schützen, wird damit ausgehöhlt. Das gilt es mit einem Nein am 22. September 2013 unbedingt zu verhindern!