Travail.Suisse, die unabhängige Organisation der Arbeitnehmenden, steht voll und ganz hinter dem Grundsatz, dass die Arbeitgeber Stillpausen in der Arbeitszeit entlöhnen müssen, denn diese Gesetzeslücke wird seit Jahren bemängelt. Doch der geänderte Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), den das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO vorschlägt, ist zu restriktiv formuliert und birgt die Gefahr, dass diese Bestimmungen zum Mutterschutz erneut missbräuchlich ausgelegt werden. Travail.Suisse wurde ebenfalls konsultiert und hat Vorschläge unterbreitet.