Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst die Annahme der Motion Seydoux durch den Nationalrat. Die Motion schliesst eine Rechtslücke, welche arbeitslose Frauen, die Mutterschaftstaggelder beziehen, diskriminierte. Mit dem nationalrätlichen Entscheid gilt das Prinzip „Ein Kind, eine Zulage“, das seit dem 1. Januar 2013 (Familienzulagengesetz FamZG) in Kraft ist, endlich auch für arbeitslose Frauen im Mutterschaftsurlaub, deren Kind vom Vater nicht anerkannt worden ist.