Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst die Annahme der Motion Seydoux durch den Nationalrat. Die Motion schliesst eine Rechtslücke, welche arbeitslose Frauen, die Mutterschaftstaggelder beziehen, diskriminierte. Mit dem nationalrätlichen Entscheid gilt das Prinzip „Ein Kind, eine Zulage“, das seit dem 1. Januar 2013 (Familienzulagengesetz FamZG) in Kraft ist, endlich auch für arbeitslose Frauen im Mutterschaftsurlaub, deren Kind vom Vater nicht anerkannt worden ist.
Der Bundesrat hatte dem Parlament die Motion der jurassischen Christdemokratin Anne Seydoux zur Annahme empfohlen. Die Ständerätin will mit ihrem Vorstoss eine Lücke beim Grundsatz „ein Kind, eine Zulage“ schliessen. Betroffen von dieser Lücke ist eine besonders sensible Gruppe von Frauen: Arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen und deren Kind vom Vater nicht anerkannt worden ist oder bei denen der Aufenthaltsort des Vaters unbekannt ist. Nachdem der Ständerat der Motion im September des vergangenen Jahres zugestimmt hatte, hat es ihm der Nationalrat heute gleich getan.
Bei Arbeitslosigkeit der Mutter wird während des Mutterschaftsurlaubs der andere Elternteil, also in diesem Fall der nicht präsente Vater, zulagenberechtigt. Aus diesem Grund erhielten die betroffenen Frauen bis heute keine Kinderzulagen, was ganz besonders heikel ist, betrifft es doch Personen in sehr schwierigen Verhältnissen. Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrates wird sichergestellt, dass künftig auch eine alleinstehende und arbeitslose Mutter im Mutterschaftsurlaub Anspruch auf Kinderzulagen hat.
Für mehr Informationen:
Valérie Borioli Sandoz, Verantwortliche Gleichstellungspolitik, 079 598 06 37