Der Nationalrat hat sich heute für die Ratifizierung des Freihandelsabkommens (FHA) mit den zentralamerikanischen Staaten ausgesprochen. Jetzt geht das Geschäft in den Ständerat. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, verlangt, dass der Ständerat die Ratifizierung an die Verpflichtung knüpft, das Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ des Abkommens auf verbindlichere Weise umzusetzen.
Seit 2010 schlägt die Schweiz ihren Freihandelspartnern ein Kapitel über die nachhaltige Entwicklung vor. Dieses beinhaltet Arbeits- und Umweltschutznormen, die aus den EFTA-Musterbestimmungen übernommen wurden. Das Freihandelsabkommen (FHA) mit Costa-Rica und Panama heute zwar ein Kapitel über den Handel und die nachhaltige Entwicklung, gleichzeitig schliesst es aber aus, dass die Parteien die in einem anderen Kapitel geregelten Streitbeilegungsmechanismen in Anspruch nehmen können.
Unterstellung der Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen unter das Streitbeilegungsverfahren
Zwecks Umsetzung der sozialen und ökologischen Dimension des FHA muss das Kapitel Handel und nachhaltige Entwicklung ebenfalls dem Streitbeilegungsverfahren unterstellt werden. «Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit genügen nicht. Es ist auch nicht logisch, dass handelsspezifische Aspekte dem Streitbeilegungsmechanismus unterstellt sind, die Arbeits- und Umweltfragen jedoch nicht», sagt Denis Torche, Leiter Aussenpolitik Travail.Suisse. Im Rahmen der Streitbeilegung besteht die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens und als letztes Mittel sind auch finanzielle Entschädigungen vorgesehen.
Da das Abkommen bereits unterzeichnet ist, verlangt Travail.Suisse keine unmittelbare Neuverhandlung, sondern die Zusage, dass die Schweiz anlässlich der im Kapitel Handel und nachhaltige Entwicklung vorgesehenen periodischen Überprüfung ihrem Partner zu gegebener Zeit auch die Unterstellung unter das Streitbeilegungsverfahren vorschlägt. Das Freihandelsabkommen der USA mit Panama (2012) enthält nämlich einen solchen Mechanismus, und die USA haben bereits anlässlich der Aushandlung des Abkommens von Panama zahlreiche Verbesserungen im Bereich des Arbeitsrechts zugestanden erhalten.
Des Weiteren müssen die Vertreter der Zivilgesellschaft vom gemischten Ausschuss, welcher das Abkommen umsetzt, einbezogen werden, wie dies in den jüngsten FHA der Europäischen Union ebenfalls vorgesehen ist. Das Fachwissen der Sozialpartner, insbesondere deren arbeitsrechtliche Kenntnisse, wird bei der periodischen Überprüfung des Inhalts des Kapitels über die nachhaltige Entwicklung wertvoll sein.
Für weitere Auskünfte:
Denis Torche, Leiter Internationale Politik, Tel. 031 370 21 11 oder 079 846 35 19