Der heutige Bericht des seco zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr, stellt den flankierenden Massnahmen ein gutes Zeugnis zum Schutz der Löhne in der Schweiz aus. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden ist klar, dass die flankierenden Massnahmen unabdingbar sind, um den Lohnschutz in der Schweiz zu garantieren.
Die flankierenden Massnahmen wurden zeitgleich mit der Personenfreizügigkeit eingeführt, um die in- und ausländischen Arbeitnehmenden vor Verstössen gegen die schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen. Auch wenn der Bericht etwas gar schönfärberisch daher kommt, teilt Travail.Suisse die Meinung, dass dank den flankierenden Massnahmen ein erodieren der Löhne auf breiter Front verhindert werden konnte. „Die flankierenden Massnahmen sind ein wichtiges Element des erfolgreichen Arbeitsmarktes in der Schweiz und helfen entscheidend mit, die Löhne in der Schweiz zu schützen. Besser jedenfalls als dies eine willkürliche und diskriminierende Beschränkung der Einwanderung tun könnte“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Flankierende Massnahmen bei Branchen mit Mindestlohn besonders effektiv
Auffällig ist, dass in Branchen mit einem GAV (und damit einem Mindestlohn) bei 33 Prozent der Entsendebetriebe (resp. 25 Prozent der CH-Betriebe) Lohndumping vermutet wird. Im Gegensatz dazu liegen diese Zahlen bei Branchen ohne GAV mit 15 Prozent Lohndumping bei Entsendebetrieben (resp. 8 Prozent bei CH-Betrieben) bedeutend tiefer. Nur in Branchen mit einem Mindestlohn kann die Lohnunterbietung effektiv nachgewiesen werden. Das Abstützen auf orts- und branchenüblichen Löhnen ist schwammig und zum Teil willkürlich und mit tiefen Refernzlöhnen kann die Schwelle für Lohndumping bei sehr tiefen Löhnen festgesetzt werden. Für Gabriel Fischer ist klar, „dass die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtert werden muss, damit die flankierenden Massnahmen effektiv angewandt werden können und der Lohnschutz in der Schweiz funktioniert“.
Für weitere Informationen:
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, 076 412 30 53