Weniger als 1% der Unternehmen sollen gemäss Ständerat die Lohngleichheit von Frauen und Männern überprüfen müssen. Diese Überprüfungen werden demnach nur eine Minderheit der Arbeitnehmenden betreffen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauert zutiefst, dass der Ständerat den Geltungsbereich der heute verabschiedeten Revision des Gleichstellungsgesetzes weiter eingeschränkt hat. Gleichzeitig ist der Dachverband erleichtert, dass das “Placebo”-Modell, das auf einer einfachen Selbstdeklaration des Unternehmens beruht, abgelehnt wurde.