Die Delegierten von Travail.Suisse haben an ihrer heutigen Versammlung gleich drei Resolutionen verabschiedet. Passend zur aktuellen Diskussion stimmten die Delegierten einstimmig der Resolution „Lohndiskriminierung – es braucht eine schwarze Liste der Unternehmen“ zu. Ebenfalls angenommen wurden die Resolutionen zu Personenfreizügigkeit und flankierenden Massnahmen sowie zum Überwachungsgesetz mit den Sozialdetektiven.
Gleich zu Beginn der diesjährigen Delegiertenversammlung lobte Adrian Wüthrich als Präsident von Travail.Suisse den Einsatz der Mitgliedsverbände für die Vaterschaftsurlaubs-Initiative: „Wir haben gemeinsam innert nur einem Jahr die nötigen Unterschriften für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub gesammelt, das ist eine grosse Leistung.“ Die statutarischen Geschäfte zum erfolgreichen Verbandsjahr 2017 waren schnell behandelt, die Delegierten wählten Carole Furrer (Präsidentin SCIV) einstimmig zur neuen Vize-Präsidentin von Travail.Suisse.
Für Interesse sorgte der Auftritt von Suva-Ratspräsident Gabriele Gendotti. In seiner Rede zum 100 Jahre Jubiläum der Suva bekräftigte er die Wichtigkeit der Gewerkschaften für das Selbstverständnis der Suva. Arno Kerst, Präsident der Gewerkschaft Syna und Mitglied des Suva-Ratsausschuss präsentierte im Anschluss die Sicht der Arbeitnehmenden auf die Suva und erläuterte, weshalb Travail.Suisse mit Syna das Referendum gegen das neue Überwachungsgesetz unterstützt. „Das Gesetz schiesst über das Ziel hinaus. Wir unterstützen deshalb das Referendum gegen Sozialdetektive, die alle Versicherten in der Schweiz ohne richterliche Genehmigung observieren können – bis hinein ins Schlafzimmer.“ Die Delegierten von Travail.Suisse haben in der Folge die Resolution „Überwachungsgesetzt: Versicherungsmissbrauch bekämpfen, aber rechtsstaatlich korrekt und verhältnismässig“ einstimmig angenommen. Neben der Unterstützung des Referendums appellierten die Delegierten an die Suva, ihre Vorbildrolle wahrzunehmen und Observationen von Versicherten aus eigener Initiative von einen unabhängigen Stelle absegnen zu lassen.
Einstimmiges Ja zur Resolution eine schwarze Liste der lohndiskriminierenden Unternehmen
Im Februar hat der Ständerat mit der Rückweisung des Revisionsentwurfs des Gleichstellungsgesetzes GlG schockiert. Er zeigte damit seine Geringschätzung gegenüber der Lohndiskriminierung der Frauen, die noch immer mindestens 7,7 Milliarden Franken jährlich ausmacht. Der Politik scheint das egal zu sein, sogar eine regelmässige, obligatorische Selbstkontrolle – ohne Sanktionen notabene – war zu viel. Der Entscheid des Ständerats hat das Fass nun zum Überlaufen gebracht: „Wir, die Gewerkschaften und Personalverbände, glauben nicht mehr an schöne Worte. Das vor 22 Jahren in Kraft getretene Gesetz muss jetzt endlich wirken, sonst schreiten wir zur Tat und erstellen eine schwarze Liste für lohndiskriminierende Firmen“, bekräftigt Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungsgesetz bei Travail.Suisse.
Einstimmiges Ja zur Resolution zu Personenfreizügigkeit und flankierenden Massnahmen
Alarmsignale blinken auch beim Blick auf die aktuellen Entwicklungen zu Personenfreizügigkeit und flankierende Massnahmen (FlaM). Der jüngste Frontalangriff von Seiten der SVP war die Lancierung der Kündigungsinitiative: „Diese Initiative ist mehr als ein Angriff auf die bilateralen Verträge, sie ist ein Angriff auf die schweizerische Errungenschaft der Sozialpartnerschaft im Allgemeinen und auf die flankierenden Massnahmen im Besonderen“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik. Und das, nachdem knapp drei Jahre um eine EU-kompatible Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) gerungen wurde und auf Mitte 2018 mit der Stellenmeldepflicht ein valables Instrument in Kraft tritt, das die Chancen der inländischen Arbeitskräfte erhöht. Doch damit nicht genug: Die FlaM drohen im Rahmen der Verhandlungen für ein institutionelles Rahmenabkommen zur Verhandlungsmasse zu verkommen oder durch EU-Gerichtsbarkeiten oder ein Schiedsgericht ausgehebelt zu werden. Travail.Suisse und die angeschlossenen Verbände stehen nach wie vor zu den bilateralen Verträgen. Allerdings muss das politische Versprechen von geschützten Löhnen und Arbeitsbedingungen zwingend eingehalten und die flankierenden Massnahmen müssen angepasst und ausgebaut werden. Die Freizügigkeitsrendite aus den bilateralen Verträgen muss der Gesamtbevölkerung zu Gute kommen und nicht nur den Unternehmen mit ihren Aktionären.