Heute hat die BVG-Kommission beschlossen, dem Bundesrat für 2019 den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge auf 0,75 Prozent zu senken. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Die Kommission hätte gemäss Unterlagen gute Gründe gehabt, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen. Umso mehr als dass die Pensionskassen gute Renditen erzielen. Der Entscheid wird das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule nicht stärken.