Der Bundesrat hat heute die flankierenden Massnahmen als rote Linien bei den Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen mit der EU bekräftigt. Nach den zuletzt alarmierenden Signalen aus dem Departement von Bundesrat Ignazio Cassis ist dieser Entscheid ein Schritt zurück zur Vernunft. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist eine Personenfreizügigkeit ohne oder mit abgeschwächten flankierenden Massnahmen undenkbar.
Eine kleine, offene und exportorientierte Volkswirtschaft wie die Schweiz ist angewiesen auf geregelte Beziehungen mit den wichtigsten Handelspartnern. Travail.Suisse ist sich der grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union bewusst und hat diese in der Vergangenheit auch immer unterstützt. Klar ist aber auch, dass für einen Dachverband der Arbeitnehmenden die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit und der damit verbundenen unbeschränkten Konkurrenz der inländischen Arbeitskräfte nicht einfach selbstverständlich ist. „Das politische Versprechen der geschützten Löhne und Arbeitsbedingungen muss eingehalten werden und ist nicht diskutierbar“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Deshalb wurden die flankierenden Massnahmen im Verhandlungsmandat über ein institutionelles Rahmenabkommen auch als rote Linie deklariert. Wie solche politischen Beschlüsse in den letzten Wochen von einzelnen Exponenten des Bundesrates in Frage gestellt wurden, war sehr irritierend. „In diesem Sinne ist die Bekräftigung der flankierenden Massnahmen als rote Linie, ein Schritt in Richtung vernünftiger Lösung“, sagt Fischer.
Für Travail.Suisse ist aber klar: um die Personenfreizügigkeit mit der EU nachhaltig sicherzustellen, braucht es einen Ausbau der flankierenden Massnahmen zum effektiveren Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen und eine gerechtere Verteilung der Freizügigkeitsrendite.
Mehr Informationen:
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, Mobile: 076 412 30 53